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Cölbe
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Brut-, Schon- und Setzzeit

In den Wäldern Hessens muss der Hund zwar außerhalb der Naturschutzgebiete und Nationalparks nicht generell an der Leine geführt, aber stets beaufsichtigt werden und abrufbar sein.

Denn auch hier dürfen Jäger in ihrem Jagdbezirk Hunde abschießen, die außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen.

Eine Anleinpflicht besteht für alle Hunde vom 15. März bis 31. Juli eines jeden Jahres.

In dieser Zeit brüten viele wildlebende Tiere beziehungsweise bringen diese ihren Nachwuchs zur Welt. Auch wenn Ihr Hund ein Wildtier nicht jagt, kann das Aufschrecken eines trächtigen Tieres eine Gefahr für das Wildtier darstellen. Das bloße Beschnuppern eines Rehkitzes kann beispielsweise dazu führen, dass das Muttertier ihr Kitz wegen des fremden Geruchs verstößt.

Hetzt der Hund ein Wildtier, kann er im schlimmsten Fall von einem Jäger abgeschossen werden, die gerade in der Brut-, Schon- und Setzzeit besonders aufmerksam über ihr Revier wachen.