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Cölbe
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahl am 14. März 2021

Kommunalwahl am 14. März 2021

Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe, Ausscheiden und Nachrücken

Frau Doris Woldag ist am 27.05.2024 verstorben und aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 und 3 KWG stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Bürgerliste der Gesamtgemeinde Cölbe (BL)“,

Herr Johannes Heuser, Ortsteil Cölbe

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises der Gemeinde Cölbe binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

35091 Cölbe, den 29.05.2024
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Cölbe
Stefan Gimbel