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Cölbe
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

In Erinnerung an die letzten Pressemitteilungen von 2024 bittet die Gemeinde Cölbe weiterhin keinen Grabschmuck an den Urnenbäumen oder vor den Urnenwänden abzulegen.

Es ist auffallend, dass an den Bäumen auf dem Cölber Friedhof vermehrt Schmuck, Kuscheltiere, Lichter, zusätzliche Schmuckanhänger und nun sogar ganze Girlanden in der Baumkrone mit Draht befestigt, an den Nägeln der Namensschilder und sogar an zusätzlichen Nägeln angebracht werden.

Diese Grabstellen sind als pflegefreie Grabstellen eingerichtet, so dass dort kein Grabschmuck vorgesehen ist und die Pflege rein durch die Gemeinde Cölbe erfolgt. (§27 d Abs. 6 Friedhofssatzung)

Die Gemeinde Cölbe weist daraufhin, dass lt. Friedhofssatzung § 26 Abs. 8 s. 2 Blumenschalen, Gestecke und Gegenstände nur zu besonderen Anlässen niedergelegt werden dürfen und verwelktes von den Angehörigen entsorgt werden muss. Ausgenommen sind Gebinde und Gestecke nach einer Beisetzung.

Erneut informiert Sie die Friedhofsverwaltung, dass jeglicher Grabschmuck vermehrt entsorgt werden wird. Die Haltegerüste der Bäume sind mittlerweile entfernt worden, so dass auch das Niederlegen direkt an den Stämmen nicht mehr, wie bisher, geduldet werden kann, um das ungehinderte Mähen zur Pflege gewährleisten zu können.

Friedhofsverwaltung
Gemeinde Cölbe