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Cölbe
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Telekom wird ab dem 09.07.2025 mit dem Glasfaserausbau im der Gemeinde Cölbe beginnen.

Ersatzbushaltestelle für den Bauabschnitt 2.1 in der Lahnstraße (Höhe Hausnummer 19-21); diese wird vom 16.07. bis 07.08.2025 angedient.

Weitere Ersatzbushaltestellen und Halteverbotsstrecken entnehmen Sie bitte den Downloads weiter unten auf dieser Seite.

1. Betroffene Straßen sind

Kasseler Straße (L 3089)

Bauabschnitt 1

09.07.2025 bis 15.07.2025

Abschnitt Lahnstraße bis Ecke Dammweg

Halbseitige Sperrung

Bauabschnitt 2.1

16.07.2025 bis 29.07.2025

Kasseler Str./Lahnstr. bis Ecke Rosenstraße

Vollsperrung

Bauabschnitte 1 und 2.1 vom 09.07.-29.07.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

Bauabschnitt 3

30.07.2025 bis 07.08.2025

Kasseler Str./Rosenstr. bis Ecke Alte Dorfstr.

Vollsperrung

Bauabschnitt 3 vom 30.07.-07.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

Bauabschnitt 4

08.08.2025 bis 19.08.2025

Kasseler Str./Alte Dorfstr. bis Ecke Fliederweg

Vollsperrung

Bauabschnitt 4 vom 08.08.-19.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

Bauabschnitt 5

20.08.2025 bis 26.08.2025

Kasseler Str./Fliederweg bis Ecke Am Pfuhl

Vollsperrung

Bauabschnitt 5 vom 20.08.-26.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

Bauabschnitt 6

27.08.2025 bis 02.09.2025

Kasseler Str./Am Pfuhl bis Hausnr. 90

(inkl. Zufahrtstraße Bahnhof/Gemeindeverwaltung)

Vollsperrung

Bauabschnitt 6 vom 27.08.-02.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

Bauabschnitt 7

03.09.2025 bis 16.09.2025

Kasseler Str. (Hausnr. 90) bis Einfahrt Unterm Bornrain

Vollsperrung

Bauabschnitt 7 vom 03.09.-16.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

WICHTIGE HINWEISE

An den Ersatzbushaltestellen

1. Lahnstraße

2. Alte Dorfstraße

ist das Parken vor und dahinter mit einem Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten. Dies gilt

sowohl für Bushaltestellen als auch für Ersatzhaltestellen.

Halteverbotsstrecke

Die Einrichtung von Halteverbotszonen dient dazu die Verkehrssicherheit während der Bauphase in der Kasseler Straße zu gewährleisten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwG, Az.: 3 C 25.16), dass Fahrzeuge bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen abgeschleppt werden dürfen.

Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter von dem zwischenzeitlich aufgestellten Halteverbotsschild wusste oder nicht. Die Behörde muss sie oder ihn nicht telefonisch oder schriftlich über das Aufstellen informieren.

Parken in den Nebenstraßen/Gemeindestraßen

  1. Es muss darauf geachtet werden, dass genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  2. Parken ist verboten an Stellen, wo es andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, sowie an bestimmten Stellen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) explizit genannt werden:
  • Kreuzungen,
    • Einmündungen,
    • Bahnübergänge,
    • enge oder unübersichtliche Straßenstellen,
    • vor und hinter Haltestellen
    • sowie vor und in Feuerwehrzufahrten.

Achten Sie auf genügend Platz, sodass kein anderes Einsatzfahrzeug/Rettungsfahrzeug/Versorgungsfahrzeuge behindert wird. Es kann auf beiden Seiten in eine Fahrtrichtung geparkt werden.

Einschränkungen im Busverkehr

Einschränkungen im Busverkehr während der Glasfaserarbeiten in der Kasseler Straße in Cölbe vom 16.07. bis 21.09.2025

Entfall von Haltestellen, veränderte Linienführung und geänderte Abfahrtszeiten auf den Buslinien 481, MR-72 und MR-76

Vom 16.07. bis 27.07.2025: Die Haltestelle „Sägewerk“ wird nicht von den Linien 481, MR-72 und MR-76 bedient. Ein Ersatzhalt in der Lahnstraße, Hausnummer 21, wird eingerichtet.

Vom 28.07. bis 10.08.2025:

- Die Linien 481 und MR-72 können Cölbe nicht bedienen.

- Die MR-76 fährt eine innerörtliche Umleitung. Aufgrund dessen können die Haltestellen „Sägewerk“ und „Bahnhof“ von der MR-76 nicht bedient werden. Für die Haltestelle „Sägewerk“ bleibt der Ersatzhalt in der Lahnstraße, Hausnummer 21, eingerichtet. Als Ersatz für die Haltestelle „Bahnhof“ kann die Haltestelle „Kirchweg“ genutzt werden.

- Die Fahrten der MR-76, die das Oberdorf in Cölbe bedienen, können in dem Zeitraum die Haltestelle „Polizei“ nicht anfahren. Die Fahrten werden von der Gemeindehalle auf die Alte Dorfstraße geführt. Dort wird eine Ersatzhalteposition für den Kirchweg auf Höhe der Alten Dorfstraße 6 eingerichtet.

Vom 11.08. bis 21.09.2025:

- Die Haltestelle „Bahnhof“ entfällt auf allen Linien. Die MR-72 und 481 bedienen alternativ die Haltestelle „Kirchweg“.

- Die Fahrten der MR-76, die das Oberdorf in Cölbe bedienen, können in dem Zeitraum die Haltestelle „Polizei“ nicht anfahren. Die Fahrten werden von der Gemeindehalle auf die Alte Dorfstraße geführt. Dort wird eine Ersatzhalteposition für den Kirchweg auf Höhe der Alten Dorfstraße 6 eingerichtet.

Allen Fahrgästen wird empfohlen sich vor Fahrtantritt über Ihre gewünschte Fahrt (geänderte Linienführung, Abfahrtszeit und Ersatzhaltestelle) zu informieren. Dafür stehen mit der kostenlosen RMVgo-App sowie der Homepage www.rmv-marburg-biedenkopf.de vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung.