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Cölbe
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungsnummer:

OBS/XII/2024/22

Sitzungsbeginn:

19:30 Uhr

Sitzungsende:

20:20 Uhr

Sitzungsort:

Bürgerhaus Schönstadt, Am Bürgerhaus 7, 35091 Cölbe

Anwesend:

Mitglieder

Jörg Graf (Ortsvorsteher)

Antje Burgard

Gabriele Friedrich-Bräunig

Lieselotte Hassa

Ellen Menke

Gemeindevorstand

Jörg Block (Erster Beigeordneter)

Gäste: 7

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung

2.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

3.

Bericht des Ortsvorstehers

4.

Anhörung des Ortsbeirats gemäß § 82 Abs. 3 HGO

hier: Stellungnahme zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäuden im Ortsteil Schönstadt, Alte Poststraße

5.

Verschiedenes

6.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

Sitzungsverlauf

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung

Der Ortsvorsteher Jörg Graf begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass fünf Ortsbeiratsmitglieder anwesend sind und der Ortsbeirat somit beschlussfähig ist.

Einwendungen gegen die Einladung werden nicht erhoben.

Die Richtigkeit der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.06.2024 wird festgestellt.

2. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Keine Mitteilungen.

3. Bericht des Ortsvorstehers

Der Weg am Holzborn war im Frühjahr wegen der Krötenwanderung gesperrt. Die Absperrschilder wurden mittlerweile an die Seite geräumt. Das Bauamt wurde informiert und um Abholung der Materialien gebeten.

Auf dem Friedhof müssen die Wege zwischen den Grabreihen gemäht werden. Nach Auskunft von Herrn Wagner vom 24.6.24 wird dort turnusmäßig gemäht. Der Ortsbeirat wünscht sich, dass hier vorrangig gemäht wird.

Das untere Türchen beim Friedhof wurde repariert.

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen in Schönstadt wird nicht vor 2026 erfolgen. Es besteht aber ggf. die Möglichkeit, ein Wartehäuschen, wie in Bürgeln, zu bekommen. Dies wäre am sinnvollsten an der Bushaltestelle „Am Gutshof“ untergebracht. Vorab sollte allerdings geklärt werden, welche Ausführung am sinnvollsten ist.

Die Dachrinne auf der Rückseite des Bürgerhauses scheint verstopft, wodurch Regenwasser in den Innenbereich gelangt. Dies wurde mit der Bitte um Kontrolle und Instandsetzung an Herrn Wagner weitergegeben.

4. Anhörung des Ortsbeirats gemäß § 82 Abs. 3 HGO

hier: Stellungnahme zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäuden im Ortsteil Schönstadt, Alte Poststraße

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Wohngebäudes für den Eigenbedarf sowie eines offenen Laufstalles zur Mutterkuhhaltung auf einer Teilfläche der Grundstücke Gemarkung Schönstadt, Flur 17, Flurstücke 67 und 126/68 geschaffen werden. Damit zu der bestehenden Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönstadt keine bauliche Lücke entsteht, die den Eindruck einer „Splittersiedlung“ entstehen lässt, hat sich der Eigentümer des Flurstücks 127/68 einverstanden erklärt, eine Teilfläche seines Grundstücks in den Bebauungsplan einzubeziehen.

(...) schildert ausführlich das Bauvorhaben. Geplant sind ein Walmdachbungalow straßenseitig mit Grabland, Blühfläche und kleinem Teich sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich (außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans) ein Offenstall, in dem maximal 10 Mutterkühe im Wintervierteljahr untergebracht werden sollen, und dahinter ein fest eingezäuntes Freilaufgelände für die Kühe.

Auch wenn das Vorhaben mit möglichst geringen Eingriffen geplant ist, sollten, auch mit Blick auf die Zukunft und den erweiterten Geltungsbereich, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend dem Bebauungsplan „Im nassen Rodt II“ bauordnungsrechtliche Aussagen getroffen werden. Beispielsweise zur Nutzung der Dachflächen im Falle eines Flachdaches mit einer Solaranlage sowie die Durchführung einer Dachbegrünung, ebenso die Vorgabe zur Regenwassernutzung als Brauchwasser im Gebäude und für gärtnerische Zwecke. Unzulässig sein sollten Koniferenpflanzungen und Schottergärten.

Vor der Abstimmung des Ortsbeirats verlassen um 19:58 Uhr (...) den Raum.

Der Ortsbeirat befürwortet das Vorhaben mit 5 Ja-Stimmen einstimmig.

5. Verschiedenes

Dietrich Huber berichtet über den Premiumwanderweg Junkernpfad: Der Junkernpfad soll ab der Bushaltestelle „Am Gutshof“ ausgewiesen werden. Der „Zuweg“ zum Wanderweg folgt dem bisher ausgeschilderten Fahrweg zum Startpunkt des Wanderwegs über die Straßen „Am Berg“ und „Zum Junkernwald“. Der Bauhof wird an der Bushaltestelle noch ein großes Hinweisschild anbringen. Es ist unklar, ob das Geld, das bisher jährlich von der Gemeinde für die ehrenamtlichen Wegepaten des Junkernpfads zur Verfügung gestellt wurde, weiterhin gezahlt wird, da kein verbindlicher Vertrag darüber existiere. Es wird angeregt, den Wegepaten-Zuschuss im November bei den Vorschlägen für den nächsten Haushalt der Gemeinde einzubringen. Vom Verein Region-Burgwald-Ederbergland e.V. wird aktuell die Position eines Haupt-Wegepaten ausgeschrieben, der im Rahmen eines 520 €-Jobs tätig sein wird. Störungsmeldungen am Junkernpfad sollten per Foto dokumentiert und per E-Mail an wegemanagement@wandermaerchen.eu oder mobil 0151 2021 1313 (WhatsApp und Signal) gesendet werden.

Für den Bebauungsplan „Im Nassen Rodt II“ wird es nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.12.2023 bis 29.01.2024 einen zweiten Termin zur Auslage des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Nach der ersten Auslage hat es wesentliche Änderungen gegeben, wodurch im westlichen Teil Mehrfamilienhäuser errichtet werden und im restlichen Wohngebiet bis zu zweigeschossig gebaut werden kann. Der Zeitraum wird rechtzeitig über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Cölbe bekannt gemacht.

Die Zustellung des Cölber Mitteilungsblatts durch die Post erfolgt in Teilen Schönstadts nach wie vor unzuverlässig. Inzwischen hat der Linus Wittich-Verlag den Vertrag mit der Gemeinde zu November gekündigt.

An der Weggabelung Am Berg/ Zum Junkernwald müssen auf der Fläche beim alten Wasserbehälter die Sträucher geschnitten werden, da sie die wegen der Rechts-vor-links-Regel notwendige Sicht in die Straße Am Berg erheblich einschränken.

6. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Wort

Keine weiteren Wortmeldungen.

Nächster Termin:

Die nächste Ortsbeiratssitzung findet am 19.09.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus in Schönstadt statt.

Cölbe, den 08.07.2024  — 
gez.  —  gez.
Jörg Graf  —  Antje Burgard
Ortsvorsteher  — Schriftführerin