Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe am 22. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.915.867 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.905.567 EUR |
| mit einem Saldo von | 10.300 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 10.300 EUR, |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 90.300 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 40.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 407.800 EUR |
| mit einem Saldo von | 367.800 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 150.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 62.880 EUR |
| mit einem Saldo von | 87.120 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 190.300 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 22. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Absatz 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von
150.000 Euro
(i.W.: Einhundertfünfzigtausend Euro)
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 22. Juli 2024 bis einschließlich 30. Juli 2024 im Betriebshof des Zweckverbandes, Wettersche Straße 9, 35094 Lahntal-Goßfelden, während der Dienststunden öffentlich aus.