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Cölbe
Ausgabe 15/2024
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufsichtsbehördliche Genehmigung und Auslegung

I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe am 22. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.915.867 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.905.567 EUR

mit einem Saldo von

10.300 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

10.300 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

90.300 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

40.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

407.800 EUR

mit einem Saldo von

367.800 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

150.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

62.880 EUR

mit einem Saldo von

87.120 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

190.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 22. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.

Goßfelden, 23. Februar 2024
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe
gez.: Dr. Jens Ried, Verbandsvorsteher
II. Genehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Absatz 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf

- Behörde der Landesverwaltung -

Genehmigung

Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von

150.000 Euro

(i.W.: Einhundertfünfzigtausend Euro)

Marburg, 17. Juni 2024
gez.: Jens Womelsdorf, Landrat

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 22. Juli 2024 bis einschließlich 30. Juli 2024 im Betriebshof des Zweckverbandes, Wettersche Straße 9, 35094 Lahntal-Goßfelden, während der Dienststunden öffentlich aus.

Lahntal, 09. Juli 2024
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe
gez.: Dr. Jens Ried, Verbandsvorsteher