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Cölbe
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungsnummer: GVE/XII/2025/30

Sitzungsbeginn: 19:34 Uhr

Sitzungsende: 21:06 Uhr

Sitzungsort: Versammlungsraum Reddehausen, Karlsstraße 1, 35091 Cölbe

Anwesend:

Mitglieder

Frau Hildegard Otto

SPD

Vorsitzende der Gemeindevertretung

Herr Dr. Dr. Dominikus Herzberg

B90 / Grüne

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung

Frau Antje Burgard

B90 / Grüne

Gemeindevertreterin

Herr Jörg Drescher

CDU

Gemeindevertreter

Herr Andre Dziehel

CDU

Gemeindevertreter

Herr Ernst Fehler

SPD

Gemeindevertreter

Herr Carsten Freichel

BL

Gemeindevertreter

Frau Laura Göllner-Völker

SPD

Gemeindevertreterin

Herr Uwe Helfert

SPD

Gemeindevertreter

Herr Johannes Heuser

BL

Gemeindevertreter

Frau Ute Hoppe

B90 / Grüne

Gemeindevertreterin

Frau Anja Lagerwerf

CDU

Gemeindevertreterin

Herr Joachim Lembke

SPD

Gemeindevertreter

Frau Jessica Lenz

B90 / Grüne

Gemeindevertreterin

Frau Dr. Anke Lindemann

B90 / Grüne

Gemeindevertreterin

Frau Heike Nebel

SPD

Gemeindevertreterin

Herr Heinrich Palz

B90 / Grüne

Gemeindevertreter

Frau Miriam Peter

CDU

Gemeindevertreterin

Frau Agnieszka Sauerwald

BL

Gemeindevertreterin

Herr Eckhard Scharf

BL

Gemeindevertreter

Herr Christian Schwarz

CDU

Gemeindevertreter

Herr Dr. Werner Stark

B90 / Grüne

Gemeindevertreter

Herr Alexander Vaupel

BL

Gemeindevertreter

Herr Gerhard Wenz

SPD

Gemeindevertreter

Gemeindevorstand

Herr Dr. Jens Ried

Bürgermeister

Schriftführer

Herr Stefan Gimbel

Schriftführer

Gäste:

Herr Götz Schaub (Oberhessische Presse)

Frau Liane Wagner (Leiterin des Kindergartens und der Kita Löwenzahn, Cölbe)

Frau Marie-Louise Lesch (Leiterin der Kita Lummerland, Bürgeln)

Frau Johanna Tschammer (Elternbeirat Kita Löwenzahn, Cölbe)

Frau Simone Reichard (Elternbeirat Kita Lummerland. Bürgeln)

Herr Andreas Wagner (Reddehausen)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 10.03.2025

2. Beantwortung von Anfragen gemäß § 15 GO

3. Bericht aus dem Gemeindevorstand

4. Weitere Berichte

4.1 Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen des Jahresabschlusses 2024

XII-2025-0815

4.2 Aufsichtsbehördliche Genehmigung Haushaltsplan 2025

XII-2025-0824

4.3 Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der Gemeindevertretung in der 12. Wahlperiode (2021-2026)

XII-2025-0827

5. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021

XII-2025-0791

(Hinweis: vorab verwiesen an HFW)

6. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022

XII-2025-0792

(Hinweis: vorab verwiesen an HFW)

7. Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Benutzungssatzung)

XII-2025-0816

(Hinweis: vorab verwiesen an SISK und HFW)

8. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Kostenbeitragssatzung)

XII-2025-0817

(Hinweis: vorab verwiesen an SISK und HFW)

9. Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den

Kindergarten bzw. die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Cölbe (El

ternbeiratssatzung)

XII-2025-0818

(Hinweis: vorab verwiesen an SISK und HFW)

10. Neubesetzung des Ortsgerichts Cölbe

XII-2025-0797 1. Ergänzung

11. Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt

- Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen

- Beschlussfassung über den Städtebaulichen Vertrag – und Durchführungsvertrag

- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

XII-2025-0822

(Hinweis: vorab verwiesen an KIMN)

12. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Lesehäuschen" für Kinder bzw. Jugendliche

XII-2024-0745

(Hinweis: zurückgestellt, verwiesen an SISK und HFW)

13. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Mitgliedschaft im Förderverein „Dein Ort – Deine Kirche“ zum Erhalt der Ev. Kirche Cölbe

XII-2025-0826

Hinweis: vorab verwiesen an SISK und HFW)

Sitzungsverlauf

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 10.03.2025

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hildegard Otto eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Frau Otto stellt fest, dass die Gemeindevertretung nach Anzahl der erschienenen Mitglieder (zurzeit 24) beschlussfähig ist.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden form- und fristgerecht durch Einladung vom 30.04.2025 für Montag, 19.05.2025, 19:30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden bekannt gegeben.

Hinsichtlich der Einladung zu der heutigen Sitzung liegen keine Einwände vor.

Die Tagesordnung wird daraufhin wie oben aufgeführt festgestellt.

2. Beantwortung von Anfragen gemäß § 15 GO

Es liegen keine Anfragen vor.

3. Bericht aus dem Gemeindevorstand

Herr Bürgermeister Dr. Ried informiert über aktuelle Sachstände und Termine. Der Bericht wird als Anlage beigefügt.

Kenntnisnahme

4. Weitere Berichte

4.1. Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen des Jahresabschlusses 2024

XII-2025-0815

Der Bericht liegt schriftlich bzw. im Ratsinformationssystem vor. Herr Bürgermeister Dr. Ried gibt Erläuterungen hierzu.

Kenntnisnahme

4.2. Aufsichtsbehördliche Genehmigung Haushaltsplan 2025

XII-2025-0824

Der Bericht liegt schriftlich bzw. im Ratsinformationssystem vor. Herr Bürgermeister Dr. Ried gibt Erläuterungen hierzu.

Kenntnisnahme

4.3. Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der Gemeindevertretung in der 12. Wahlperiode (2021-2026)

XII-2025-0827

Der Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der Gemeindevertretung in der 12. Wahlperiode (2021-2026) zum aktuellen Stand vom 19.05.2025 liegt schriftlich bzw. digital im Ratsinformationssystem vor und wird zur Kenntnis gegeben.

Herr Palz fragt nach, warum auf Seite 15 der Beschlussübersicht der Beschluss vom 23.05.2023, TOP 9, Vorlage XII-2023-0503 „Unser Gemeinwohl stärken: gemeinsam wohnen, sich unterstützen, engagieren und Leben in Cölbe“ als erledigt geführt wird. Seiner Auffassung nach sei die Angelegen heit nicht entsprechend des gefassten Beschlusses abgeschlossen.

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die umgesetzten Maßnahmen hierzu. Es wird sich darauf verständigt, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und den Bearbeitungsstand des Beschlusses wie der in den Stand „In Bearbeitung“ zu setzen.

Frau Hoppe bemängelt, dass die Beschlussübersicht sehr spät erst heute im Ratsinformationssystem und schriftlich als Tischvorlage zur Verfügung gestellt worden sei und man sich nicht entsprechend darauf vorbereiten konnte.

Herr Bürgermeister Dr. Ried erklärte, dass noch Aktualisierungen erfolgt seien und die Übersicht daher tagesaktuell vorgelegt wurde.

Es wird sich darauf verständigt, dass die Fraktionen ihre Fragen zum Erledigungsstand der Beschlüsse schriftlich bis zum Antragsschluss für die nächste Sitzung einreichen können und die Erläuterung durch den Bürgermeister in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 02.07.2025 erfolgt.

5. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021

XII-2025-0791

Herr Bürgermeister Dr. Ried teilt mit, dass der Bericht der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Prüfung des Jahresanschlusses 2021 vorliegt und verweist auf den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Der Ausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresanschlusses 2021 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Gemeindevorstandes zu beschließen.

Da keine Aussprache gewünscht wird lässt die Vorsitzende Hildegard Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeinde nimmt den Jahresabschluss 2021 sowie den durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erstellten Prüfbericht zur Kenntnis und beschließt, den Vorgang gem. § 114 Abs. 1 HGO der Gemeindevertretung zur Beratung, Beschlussfassung sowie zur Entscheidung über die Entlastung vorzulegen. Die Beschlussvorlage ist mit einer Direktverweisung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss versehen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Einstimmig beschlossen

6. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022

XII-2025-0792

Herr Bürgermeister Dr. Ried teilt mit, dass auch der Bericht der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Prüfung des Jahresanschlusses 2022 vorliegt und verweist auf den in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschlag.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Der Ausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresanschlusses 2022 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Gemeindevorstandes zu beschließen.

Da keine Aussprache gewünscht wird lässt die Vorsitzende Hildegard Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeinde nimmt den Jahresabschluss 2022 sowie den durch die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erstellten Prüfbericht zur Kenntnis und beschließt, den Vorgang gem. § 114 Abs. 1 HGO der Gemeindevertretung zur Beratung, Beschlussfassung sowie zur Entscheidung über die Entlastung vorzulegen. Die Beschlussvorlage ist mit einer Direktverweisung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss versehen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Einstimmig beschlossen

7. Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Benutzungssatzung)

XII-2025-0816

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes.

Die derzeit geltende Satzung über die Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe ist am 01.08.2013 in Kraft getreten und besteht somit unverändert bereits seit fast 12 Jahren. Aufgrund von verschiedenen Gesetzesänderungen (z.B. Ersatz des Hessischen Kindergarten gesetztes durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch -HKJGB-) und der vorgesehenen Neufassungen der Kostenbeitragssatzung und der Elternbeiratssatzung zum 01.08.2025 ist es an gezeigt, auch die Benutzungssatzung entsprechend anzupassen und mit Wirkung zum 01.08.2025 neu zu beschließen.

Der Satzungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), welches unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst wurde. Bei dem Muster des HSGB handelt es sich um Regelungsvorschläge auf grund von Erfahrungen der Geschäftsstelle und der aktuellen Sach- und Rechtslage.

Der Satzungsentwurf wird heute eingebracht (vorab verwiesen an die Ausschüsse SISK und HFW) und anschließend an die Elternbeiräte der beiden kommunalen Kindertagesstätten Löwenzahn in Cölbe und Lummerland in Bürgeln für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme versendet.

Nach den weiteren Beratungen im Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK) und im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) kann die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 erfolgen.

Frau Hoppe berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK). Der SISK hat nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat ebenfalls nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Verbleib des Antrages im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und im Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) abstimmen.

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Zurückgestellt

Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW

8. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Kostenbeitragssatzung)

XII-2025-0817

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes.

Die derzeit geltende Gebührensatzung zur Satzung über die Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe ist am 01.08.2013 in Kraft getreten und wurde zuletzt mit der 3. Änderungssatzung zum 01.08.2018 geändert. Die aktuellen Benutzungsgebühren gelten somit bereits seit fast 7 Jahren unverändert.

Die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich wurde beauftragt, eine Neuberechnung der Gebührensätze im Bereich Kinder betreuung für die kommunalen Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Die Berechnungsergebnisse liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

Der Satzungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), welches unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst wurde. Bei dem Muster des HSGB handelt es sich um Regelungsvorschläge auf grund von Erfahrungen der Geschäftsstelle und der aktuellen Sach- und Rechtslage.

Der Satzungsentwurf wird heute eingebracht (vorab verwiesen an die Ausschüsse SISK und HFW) und anschließend an die Elternbeiräte der beiden kommunalen Kindertagesstätten Löwenzahn in Cölbe und Lummerland in Bürgeln für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme versendet.

Gleichzeitig wird der Träger der beiden evangelischen Kindertagesstätten in Cölbe und Schönstadt, der Zweckverband Evangelische Kindertagesstätten für Kinder im Kirchenkreis Kirchhain, entsprechend informiert.

Nach den weiteren Beratungen im Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK) und im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) kann die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 erfolgen.

Frau Hoppe berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK). Der SISK hat nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat ebenfalls nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Verbleib des Antrages im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und im Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) abstimmen.

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Zurückgestellt

Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW

9. Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten bzw. die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Cölbe (Elternbeiratssatzung)

XII-2025-0818

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes.

Die derzeit geltende Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Eltern beirat für die Ortsteilkindergärten der Gemeinde Cölbe ist am 07.07.2002 in Kraft getreten und besteht somit unverändert bereits seit fast 23 Jahren. Aufgrund von verschiedenen Gesetzesänderungen (z.B. Ersatz des Hessischen Kindergartengesetztes durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch -HKJGB-) und der vorgesehenen Neufassungen der Benutzungssatzung und der Kostenbeitragssatzung zum 01.08.2025 ist es angezeigt, auch die Elternbeiratssatzung entsprechend anzupassen und mit Wirkung zum 01.08.2025 neu zu beschließen.

Der Satzungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), welches unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst wurde. Bei dem Muster des HSGB handelt es sich um Regelungsvorschläge auf grund von Erfahrungen der Geschäftsstelle und der aktuellen Sach- und Rechtslage.

Der Satzungsentwurf wird heute eingebracht (vorab verwiesen an die Ausschüsse SISK und HFW) und anschließend an die Elternbeiräte der beiden kommunalen Kindertagesstätten Löwenzahn in Cölbe und Lummerland in Bürgeln für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme versendet.

Nach den weiteren Beratungen im Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK) und im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) kann die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2025 erfolgen.

Frau Hoppe berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK). Der SISK hat nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat ebenfalls nicht über die Beschlussvorlage abgestimmt und die Angelegenheit zurückgestellt und im Ausschuss belassen.

Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Verbleib des Antrages im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und im Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) abstimmen.

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Zurückgestellt

Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW

10. Neubesetzung des Ortsgerichts Cölbe

XII-2025-0797 1. Ergänzung

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes.

Für das Amt als Ortsgerichtsschöffe hat sich Herr Sören Schwick beworben, weitere Bewerbungen gibt es nicht. Es liegt eine entsprechende Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes zur Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Schiedsamtsbezirk Cölbe vor.

Da niemand widerspricht lässt Frau Otto offen über den vorliegenden Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Direktor des Amtsgerichtes Herrn Sören Schwick, geboren am 14.01.1988, wohnhaft Grüne Bette 10, 35091 Cölbe zur Ernennung als Ortsgerichtsschöffe vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Einstimmig beschlossen

11. Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt

- Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen

- Beschlussfassung über den Städtebaulichen Vertrag – und Durchführungsvertrag

- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

XII-2025-0822

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes.

Herr Helfert berichtet aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN). Der Ausschuss hat Änderungen bzw. Ergänzungen bei Ziffer 2.3 der Satzung vorgeschlagen bzw. beschlossen und der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen bei Ziffer 2.3 der Satzung zuzustimmen.

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses KIMN am 12.05.2025, TOP 3:

„Herr Müller stellt das Vorhaben vor und berichtet über die Einbeziehung der nach der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen.

Die Ausschussmitglieder erörtern Ziff. 2.3 der Satzung, Planungsstand 14.04.2025 „Landschaftspflegerische und eingriffsminimierende Maßnahmen im Baugebiet (BauGB)“. Die Vertreterin Bündnis 90 / Grüne, Frau Burgard, schlägt eine Erweiterung des unter Ziff. 2.3 aufgeführten Satzes über die unzulässigen Anpflanzungen von Koniferen um die Anpflanzung von Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) vor.

Die Vorsitzende schlägt eine Erweiterung der Pflanzliste Obstbäume sowohl bezüglich der Sorten als auch der Unterlagen (Wurzel/Stammhöhen) vor. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die an geführten alten Apfelsorten durchweg höchst feuerbrand-, schorf- und mehltauanfällig sind, die angeführten Birnensorten eine hohe Anfälligkeit gegen Feuerbrand haben, mit Ausnahme der grauen und grünen Jagdbirne, der Guten Luise und der Guten Grauen, die eine mittlere Anfälligkeit gegen Feuerbrand haben. Von den angeführten Pflaumen/Zwetschen ist die Ortenauer Hauszwetsche, wie auch andere Hauszwetschen nicht scharkaresistent.

Überdies schränkt die Vorgabe „Obsthochstämme“ die Nutzung der relativ kleinen Grundstücke unnötig erheblich ein. Obsthochstämme stehen auf einer starken Sämlingswurzel (in der Regel Bit tenfelder bei Äpfeln oder Vogelkirsche und andere starkwachsende Unterlagen bei Kirschen ) und können je nach Sorte nicht nur bis zu 10 m hoch werden, sondern auch einen dementsprechenden Kronendurchmesser und ein dementsprechendes Wurzelwerk erreichen.

Hochstämme haben einen erheblichen Wasserbedarf und die angeführten Apfel- und Kirschsorten benötigen einen passenden Befruchter in ihrer näheren Umgebung, also einen zweiten Baum mit einer anderen Sorte bzw. S-Allel bei Kirschen, denn die angeführten Obstsorten sind nicht selbstfertil.

Die vorgegebenen Obstsorten/Unterlagen sind eher für die Bepflanzung von Streuobstwiesen oder Feldrainen geeignet.

Für die Bepflanzung mit Obstbäumen sollten Kriterien wie

• Krankheitsanfälligkeit,

• Blütenfrostanfälligkeit

• Wasserbedarf

• Befruchtungsverhältnisse

• die zu erwartende Größe des Baumes, die sich nach Art der Unterlage und des Stammes richtet,

• die Einhaltung von Grenzabständen nach dem Hess. NachbarrechtsG

• und die Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen der Nachbarn im Vordergrund stehen.

Es wird deshalb folgender abgeänderter Text „Pflanzliste Laubbäume“ vorgeschlagen:

Es können Obstsorten auf Hochstämmen oder auf Halbstämmen mit weniger stark wachsender Wurzel, z. B A 2, 106 bei Äpfeln, z.B. Quitte/Pyrodwarf bei Birnen und z.B. GiSela (Gießener Selektion) bei Kirschen gewählt werden.

Es können die Sorten (Text wie vorgegeben bei Äpfeln, Birnen, Pflaumen/Zwetschen und Kirschen) gewählt werden, aber auch andere ältere Sorten oder neuere krankheitsresistente Züchtungen und Sorten auf weniger stark wachsenden Wurzeln gewählt werden, wie beispielsweise Apfelzüchtungen, aus dem Institut für Obstforschung Dresden-Pillnitz (z.B. Re-Sorten Rebella, Resi, Retina, Reglindis und Pi-Sorten (z.B. Piros, Pinova), neuere scharkaresistente Zwetschenzüchtungen wie z.B. Hanita oder Katinka oder Sorten aus anderen Forschungsinstituten.

Ziff. 2.3 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5.19 „Im nassen Rodt II“ – Satzung - soll nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen erweitert bzw- geändert werden.“

Frau Burgard berichtet, dass der Ortsbeirat Schönstadt dem Bebauungsplan zugestimmt hat.

Es schließt sich die Aussprache an, in deren Verlauf Herr Fehler den Änderungsantrag stellt zu beschließen, dass die Anpflanzung von Koniferen zulässig sein soll.

Am Ende der Aussprache lässt die Vorsitzende Hildegard Otto zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Fehler abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en)

Abgelehnt

Die Vorsitzende lässt nun über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN) empfohlenen Änderungen bzw. Ergänzungen bei Nr. 2.3 der Satzung abstimmen.

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt:

1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt vorgebrachten Hinweise werden als Stellungnahmen der Gemeinde Cölbe beschlossen.

2. Den vorliegenden Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt, hinsichtlich der Änderung eines Baufensters für ein Mehrfamilienhaus, der Einschränkung von Festsetzungen für das Flur stück 24/1 sowie für die geplanten Kompensationsmaßnahmen, wird zugestimmt.

3. Die Gemeinde stimmt dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Durchführungsvertrag i.d.F.v. 31.03.2025 zwischen der Gemeinde Cölbe und dem Vorhabenträger, zu.

4. Die Gemeinde beschließt die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt, bestehend aus Planteil mit textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen Nr. 1 bis 22, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan fixierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften werden als Satzung nach § 91 HBO (Örtliche Bauvorschriften) beschlossen.

5. Die Gemeinde beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Im nassen Rodt II-“ Ortsteil Schönstadt, ortsüblich bekannt zu machen. Da bei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan nebst Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung erlang der Bebauungsplan Rechtkraft.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Einstimmig beschlossen

12. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Lesehäuschen" für Kinder bzw. Jugendliche

XII-2024-0745

Der Antrag wurde vom Antragsteller in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) am 14.05.2025 zurückgezogen. Eine Beratung bzw. Beschlussfassung hat sich somit erledigt.

13. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Mitgliedschaft im Förderverein „Dein Ort – Deine Kirche“ zum Erhalt der Ev. Kirche Cölbe

XII-2025-0826

Frau Hoppe erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und berichtet anschließend aus dem Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zuzustimmen.

Herr Lembke berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen empfohlen.

Da keine Aussprache gewünscht wird lässt die Vorsitzende über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abstimmen.

Antrag:

Die Gemeindevertretung Cölbe beschließt, die Gründung des „Fördervereins Dein Ort – Deine Kirche“ mit einer Mitgliedschaft zu unterstützen. Der am 5.2.2025 gegründete Förderverein versucht gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Cölbe die finanziellen Lasten für die Instandsetzung des Kirchengebäudes aufzubringen. Die Gemeinde Cölbe beteiligt sich mit einer Mitgliedschaft zu einem jährlichen Betrag von 100,- EUR.

Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hildegard Otto schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 21:06 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.

Cölbe, den 21.05.2025
gez.  —  gez.
Hildegard Otto  — Stefan Gimbel
Vorsitzende der Gemeindevertretung  —  Schriftführer