Sitzungsnummer: GVE/XII/2025/31
Sitzungsbeginn: 19:31 Uhr
Sitzungsende: 20:42 Uhr (Ende Öffentlicher Teil: 20:32 Uhr)
Sitzungsort: Bürgerhaus Schönstadt, Am Bürgerhaus 7, 35091 Cölbe
Mitglieder
| Frau Hildegard Otto | SPD | Vorsitzende der Gemeindevertretung |
| Herr Dr. Dr. Dominikus Herzberg | B90 / Grüne | stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung |
| Herr Dr. Jürgen Bunde | B90 / Grüne | Gemeindevertreter |
| Frau Antje Burgard | B90 / Grüne | Gemeindevertreterin |
| Herr Jörg Drescher | CDU | Gemeindevertreter |
| Herr Andre Dziehel | CDU | Gemeindevertreter |
| Herr Ernst Fehler | SPD | Gemeindevertreter |
| Herr Carsten Freichel | BL | Gemeindevertreter |
| Frau Laura Göllner-Völker | SPD | Gemeindevertreterin |
| Herr Uwe Helfert | SPD | Gemeindevertreter |
| Herr Johannes Heuser | BL | Gemeindevertreter |
| Frau Gisela Kirchner | SPD | Gemeindevertreterin |
| Frau Anja Lagerwerf | CDU | Gemeindevertreterin |
| Herr Joachim Lembke | SPD | Gemeindevertreter |
| Frau Jessica Lenz | B90 / Grüne | Gemeindevertreterin |
| Frau Dr. Anke Lindemann | B90 / Grüne | Gemeindevertreterin |
| Frau Heike Nebel | SPD | Gemeindevertreterin |
| Herr Heinrich Palz | B90 / Grüne | Gemeindevertreter |
| Frau Miriam Peter | CDU | Gemeindevertreterin |
| Frau Agnieszka Sauerwald | BL | Gemeindevertreterin |
| Herr Eckhard Scharf | BL | Gemeindevertreter |
| Herr Dr. Werner Stark | B90 / Grüne | Gemeindevertreter |
| Herr Gerhard Wenz | SPD | Gemeindevertreter |
Gemeindevorstand
| Herr Dr. Jens Ried |
| Bürgermeister |
| Herr Heinrich Friedrich | SPD | Beigeordneter |
| Herr Peter Jacobs | B90 / Grüne | Beigeordneter (ab 19:36 Uhr) |
Schriftführer
| Herr Stefan Gimbel |
| Schriftführer |
Gäste:
Herr Götz Schaub (Oberhessische Presse)
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sit zung vom 19.05.2025
2. Beantwortung von Anfragen gemäß § 15 GO
2.1. Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der Gemeindevertretung
XII-2025-0842
3. Bericht aus dem Gemeindevorstand
4. Weitere Berichte
4.1. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2025 zum Stichtag 23.06.2025
XII-2025-0853
4.2. Bericht zu den Demokratie-Workshops
5. Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Benutzungssatzung) XII-2025-0816
6. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Kostenbeitragssatzung)
XII-2025-0817
7. Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten bzw. die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Cölbe (Elternbeiratssatzung)
XII-2025-0818
8. Fortschreibung des Straßenbauprogramms für die Erhebung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge im 3. Abrechnungszeitraum von 2026 bis 2030
XII-2025-0830 1. Ergänzung
9. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
XII-2025-0831
10. Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 5.21
Hier: Aufhebung der gefassten Beschlüsse
XII-2025-0840
11. 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
- Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
XII-2025-0841
12. Nachwahl einer Person in die Steuerungsgruppe des Dorfentwicklungsprogramms
XII-2025-0856
13. Gemeinsamer Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und Bürgerliste
Infrastruktursondervermögen des Bundes muss den Kommunen zugutekommen
XII-2025-0844
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:
Gestaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Gemeinde Cölbe
XII-2025-0843
14.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:
Gestaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Gemeinde Cölbe
XII-2025-0843 1. Ergänzung
15. Beschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung
hier: Vertragsneuabschluss mit der ekom21 – KGRZ Hessen, Gießen
XII-2025-0828 1. Ergänzung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 19.05.2025
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hildegard Otto eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Frau Otto stellt fest, dass die Gemeindevertretung nach Anzahl der erschienenen Mitglieder (zurzeit 23) beschlussfähig ist.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden form- und fristgerecht durch Einladung vom 12.06.2025 für Mittwoch, 02.07.2025, 19:30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden bekannt gegeben.
Hinsichtlich der Einladung zu der heutigen Sitzung und der Tagesordnung liegen keine Einwände vor. Die Tagesordnung wird daraufhin wie oben aufgeführt festgestellt.
Gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.
2. Beantwortung von Anfragen gemäß § 15 GO
2.1. Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der Gemeindevertretung
XII-2025-0842
Herr Bürgermeister Dr. Ried beantwortet die vorliegende Anfrage sowie Nachfragen. Die Beantwortung liegt schriftlich in der Tischvorlage vor und wird zudem im Ratsinformationssystem bereitgestellt.
3. Bericht aus dem Gemeindevorstand
Herr Bürgermeister Dr. Ried informiert über aktuelle Sachstände und Termine. Der Bericht wird als Anlage beigefügt.
Kenntnisnahme
4. Weitere Berichte
4.1. Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges 2025 zum Stichtag 23.06.2025
XII-2025-0853
Der Bericht liegt schriftlich bzw. im Ratsinformationssystem vor. Herr Bürgermeister Dr. Ried gibt Erläuterungen hierzu.
Kenntnisnahme
4.2. Bericht zu den Demokratie-Workshops
Herr Bürgermeister Dr. Ried berichtet über die bisher durchgeführten Workshops und teilt mit, dass die Gesamtdokumentation versendet bzw. hochgeladen wird.
Kenntnisnahme
5. Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Benutzungssatzung)
XII-2025-0816
Die Vorsitzende Hildegard Otto teilt mit, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, die 3 Tagesordnungspunkte 5 bis 7 zusammen zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Als Diskussionsgrundlage dient der von Herrn Bürgermeister Dr. Ried in der Sitzung des HFW vor gelegten „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“. Ein entsprechend angepasster Entwurf einer neuen Kostenbeitragssatzung (Stand: 01.07.2025) ist Bestand teil der heutigen Tischvorlage.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat aktuell mit Stand vom Juni 2025 neue Mus tersatzungen für den Bereich Kita veröffentlicht (Benutzungssatzung, Kostenbeitragssatzung und Elternbeiratssatzung), die noch berücksichtigt werden sollen. Es erfolgen die Berichte der Ausschüsse.
Zu TOP 5 Benutzungssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Benutzungssatzung empfohlen.
Zu TOP 6 Kostenbeitragssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK). Nach ausführlicher Debatte empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Kostenbeitragssatzung zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Zudem hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Der SISK bittet den Gemeindevorstand um die Erarbeitung einer Sozialstaffelung. Die Gebühren sollen je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Familien gestaffelt sein.“
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird zeitnah ein Arbeitskreis - auch unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung und der Elternbeiräte - gebildet mit dem Ziel, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.09.2025 einen Beschluss über die Kostenbeitragssatzung fasst. Die Satzung soll dann möglichst zum 01.10.2025 in Kraft treten. Als Diskussionsgrundlage dient der „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“ des Bürgermeisters.“
Zu TOP 7 Elternbeiratssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Elternbeiratssatzung empfohlen.
Die Aussprache wird eröffnet, in deren Verlauf Herr Dr. Bunde den Antrag stellt, alle 3 Vorlagen in den beiden Ausschüssen SISK und HFW zu belassen und -wie vom HFW beschlossen- einen Ar beitskreis zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2025 zu bilden. Die Organisation des Treffens über nimmt Herr Dr. Bunde.
Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Antrag von Herrn Dr. Bunde abstimmen.
Beschluss:
Die 3 Anträge werden zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen. Zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertre tung am 08.09.2025 wird ein Arbeitskreis gebildet. Die Organisation des Treffens übernimmt Herr Dr. Bunde.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zurückgestellt
Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW
6. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme des Kindergartens der Gemeinde Cölbe (Kostenbeitragssatzung)
XII-2025-0817
Die Vorsitzende Hildegard Otto teilt mit, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, die 3 Tagesordnungspunkte 5 bis 7 zusammen zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Als Diskussionsgrundlage dient der von Herrn Bürgermeister Dr. Ried in der Sitzung des HFW vor gelegten „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“. Ein ent sprechend angepasster Entwurf einer neuen Kostenbeitragssatzung (Stand: 01.07.2025) ist Bestand teil der heutigen Tischvorlage.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat aktuell mit Stand vom Juni 2025 neue Mustersatzungen für den Bereich Kita veröffentlicht (Benutzungssatzung, Kostenbeitragssatzung und Elternbeiratssatzung), die noch berücksichtigt werden sollen.
Es erfolgen die Berichte der Ausschüsse.
Zu TOP 5 Benutzungssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Benutzungssatzung empfohlen.
Zu TOP 6 Kostenbeitragssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Nach ausführlicher Debatte empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Kostenbeitragssatzung zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Zudem hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Der SISK bittet den Gemeindevorstand um die Erarbeitung einer Sozialstaffelung. Die Gebühren sollen je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Familien gestaffelt sein.“
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird zeitnah ein Arbeitskreis - auch unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung und der Eltern beiräte - gebildet mit dem Ziel, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.09.2025 einen Beschluss über die Kostenbeitragssatzung fasst. Die Satzung soll dann möglichst zum 01.10.2025 in Kraft treten. Als Diskussionsgrundlage dient der „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“ des Bürgermeisters.“
Zu TOP 7 Elternbeiratssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Elternbeiratssatzung empfohlen.
Die Aussprache wird eröffnet, in deren Verlauf Herr Dr. Bunde den Antrag stellt, alle 3 Vorlagen in den beiden Ausschüssen SISK und HFW zu belassen und -wie vom HFW beschlossen- einen Arbeitskreis zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2025 zu bilden. Die Organisation des Treffens übernimmt Herr Dr. Bunde.
Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Antrag von Herrn Dr. Bunde abstimmen.
Beschluss:
Die 3 Anträge werden zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen. Zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2025 wird ein Arbeitskreis gebildet. Die Organisation des Treffens übernimmt Herr Dr. Bunde.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zurückgestellt
Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW
7. Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten bzw. die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Cölbe (Elternbeiratssatzung)
XII-2025-0818
Die Vorsitzende Hildegard Otto teilt mit, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, die 3 Tagesordnungspunkte 5 bis 7 zusammen zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Als Diskussionsgrundlage dient der von Herrn Bürgermeister Dr. Ried in der Sitzung des HFW vor gelegten „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“. Ein entsprechend angepasster Entwurf einer neuen Kostenbeitragssatzung (Stand: 01.07.2025) ist Bestandteil der heutigen Tischvorlage.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat aktuell mit Stand vom Juni 2025 neue Mustersatzungen für den Bereich Kita veröffentlicht (Benutzungssatzung, Kostenbeitragssatzung und Elternbeiratssatzung), die noch berücksichtigt werden sollen.
Es erfolgen die Berichte der Ausschüsse.
Zu TOP 5 Benutzungssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Benutzungssatzung empfohlen.
Zu TOP 6 Kostenbeitragssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Nach ausführlicher Debatte empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Kostenbeitragssatzung zum 01.01.2026 in Kraft treten soll. Zudem hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Der SISK bittet den Gemeindevorstand um die Erarbeitung einer Sozialstaffelung. Die Gebühren sollen je nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Familien gestaffelt sein.“
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der HFW hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Es wird zeitnah ein Arbeitskreis - auch unter Beteiligung der Gemeindeverwaltung und der Eltern beiräte - gebildet mit dem Ziel, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08.09.2025 einen Beschluss über die Kostenbeitragssatzung fasst. Die Satzung soll dann möglichst zum 01.10.2025 in Kraft treten. Als Diskussionsgrundlage dient der „Einigungsvorschlag zur Anpassung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung“ des Bürgermeisters.“
Zu TOP 7 Elternbeiratssatzung
Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK).
Der SISK empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig, die Benutzungssatzung wie vorgelegt in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Auch der HFW hat der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen einstimmig die Zustimmung zur Elternbeiratssatzung empfohlen.
Die Aussprache wird eröffnet, in deren Verlauf Herr Dr. Bunde den Antrag stellt, alle 3 Vorlagen in den beiden Ausschüssen SISK und HFW zu belassen und -wie vom HFW beschlossen- einen Arbeitskreis zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2025 zu bilden. Die Organisation des Treffens übernimmt Herr Dr. Bunde.
Die Vorsitzende Hildegard Otto lässt über den Antrag von Herrn Dr. Bunde abstimmen.
Beschluss:
Die 3 Anträge werden zurückgestellt und an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) und an den Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur (SISK) verwiesen. Zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Kostenbeitragssatzung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2025 wird ein Arbeitskreis gebildet. Die Organisation des Treffens übernimmt Herr Dr. Bunde.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zurückgestellt
Verbleib in den Ausschüssen SISK und HFW
8. Fortschreibung des Straßenbauprogramms für die Erhebung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge im 3. Abrechnungszeitraum von 2026 bis 2030
XII-2025-0830 1. Ergänzung
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Helfert berichtet aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen ebenfalls einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Frau Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.
Beschluss:
Für den 3. Abrechnungszeitraum zur Erhebung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge im Zeitraum 2026 bis 2030, beschließt die Gemeinde nachfolgendes Bauprogramm:
Grundhafte Erneuerung der Straßen:
| - „Lutherstraße“ | ca. 600.000,- € |
| - „Heuberg“ (Kasseler Str. bis Am Steinbruch) | ca. 730.000,- € |
| - abzügl. 31,71% Gemeindeanteil | ca. 422.000,- € |
| - vs. beitragsfähige Aufwendungen | ca. 908.000,- € |
| - zuzügl. Unterdeckung aus den Baukosten des | |
| 2. Abrechnungszeitraums 2021 bis 2025 betreffend | |
| dem Verzicht zum Ausbau der Straßen „Lutherstraße“ | |
| (s. Beschlussfassung der GVE vom 23.05.2023, | |
| Vorlage: XII-2023-0489) | ca. 500.000,- € |
| verbleibende beitragsfähige Aufwendungen | ca. 1.408.000,- € |
Voraussichtlicher Beitragssatz ca. 0,25 €/m² Veranlagungsfläche
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
9. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
XII-2025-0831
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Helfert berichtet aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 2 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Frau Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Fassung des Entwurfs vom 14.05.2025.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
10. Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 5.21
Hier: Aufhebung der gefassten Beschlüsse
XII-2025-0840
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Helfert berichtet aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Frau Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt:
Die Gemeinde hebt die in der Sitzung vom 23.09.2024, Vorlage: XII-2024-0707, zu den Punkten 2 bis 5 gefassten Beschlüsse auf.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
11. 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
- Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln
XII-2025-0841
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Helfert berichtet aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Frau Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt:
1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln vorgebrachten Hinweise werden als Stellungnahmen der Gemeinde Cölbe beschlossen.
2. Die Gemeinde beschließt die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln, bestehend aus Planteil mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlagen gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan fixierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften werden als Satzung nach § 91 HBO (Örtli che Bauvorschriften) beschlossen.
3. Die Gemeinde fast für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln, zur Änderung der bisherigen Festsetzung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Feuerwehr/Rettungswache“ den Feststellungsbeschluss.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.15 „Neubau Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache“ Ortsteil Bürgeln den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
12. Nachwahl einer Person in die Steuerungsgruppe des Dorfentwicklungsprogramms
XII-2025-0856
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert seine Beschlussvorlage.
Da keine Aussprache gewünscht wird und niemand eine geheime Wahl wünscht lässt Frau Otto offen über die Beschlussvorlage des Bürgermeisters abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Eirikur Ragnarsson aus Cölbe als Nachfolger für Herrn Sascha Fikus aus Cölbe in die Steuerungsgruppe des Dorfentwicklungsprogramms.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
13. Gemeinsamer Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und Bürgerliste Infrastruktursondervermögen des Bundes muss den Kommunen zugutekommen
XII-2025-0844
Herr Dr. Bunde erläutert den gemeinsamen Abtrag aller Fraktionen und berichtet aus dem Haupt-,Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag zuzustimmen.
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Frau Otto über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und Bürgerliste abstimmen.
Antrag:
Der Bundestag hat ein Infrastruktursondervermögen von 500 Milliarden Euro beschlossen. Davon sollen 100 Milliarden Euro an die Bundesländer gehen. Nach Berechnungen des Hessischen Finanz ministeriums beträgt der Anteil Hessens rund 7,5 Milliarden Euro, die in den nächsten 12 Jahren bereitgestellt werden sollen.
Zwei Drittel der öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur werden auf der kommunalen Ebene getätigt. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass ein großer Teil der über das Sondervermögen bereitgestellten Mittel auch bei den Kommunen ankommt. Die Verbesserung der kommunalen In frastruktur trägt zur inneren Sicherheit bei und stärkt im Rahmen der Daseinsvorsorge die persönli che Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Damit fördert sie in gleichem Maße das Demokratiever ständnis der Bevölkerung.
Für die Unternehmen spielt die kommunale Infrastruktur eine wesentliche Rolle für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Das von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN im Bundestag beschlossene Infrastruktursonder-vermögen über 500 Milliarden Euro ist somit eine historische Chance, dem Investitionsstau vor Ort zu begegnen, da nun umfangreiche Mittel für die Erneuerung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stehen. Für die Gemeinde Cölbe eröffnet der Beschluss des Bundestags die Möglichkeit, dringend notwendige Investitionen endlich in Angriff zu nehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass von den Bundesgeldern möglichst viel bei den Kommunen ankommt.
Die Gemeindevertretung Cölbe beschließt daher:
1. Die Gemeindevertretung beantragt, dass der auf das Land Hessen entfallende Anteil der Bundesgelder zu 80% den Kommunen direkt und ohne Verknüpfung mit Förderprogrammen zur Verfügung gestellt wird.
2. Die Landesregierung wird entsprechend aufgefordert, die Mittel an die Kommunen weiterzuleiten und nicht allein für Investitionen auf Landesebene zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:
Gestaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Gemeinde Cölbe
XII-2025-0843
Herr Dr. Bunde erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss ist übereingekommen, den vorliegenden Antrag zu teilen. Teil 1 wird im Ausschuss belassen und konkretisiert, Teil 2 soll der Gemeindevertretung zur Zustimmung empfohlen werden. Dies stellt sich wie folgt dar:
1. Der Beschlussvorschlag wird geteilt (bis "der notwendigen Infrastrukturleistungen berücksichtigen" im 4. Absatz und ab "Aufgrund der hohen Bedeutung" im 6. Absatz). Dieser Teil verbleibt im Ausschuss und wird noch weiter konkretisiert.
2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Angebot der "Kostenlosen Haushaltsberatung“ der Kommunalen Beratungsstelle des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Antrag
1.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, ein Konzept für die Bereitstellung und Sanierung der gemeindlichen Infrastruktur zu erstellen. Dazu soll im ersten Schritt eine Erhebung über den aktuellen Stand der Infrastruktur im Gemeindegebiet erfolgen. Wie ist das Angebot an Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger?
Die (eventuell auch Interkommunale) Erhebung sollte sich zunächst insbesondere auf die folgenden Bereiche der kommunalen Infrastruktur richten:
- Bereitstellung und Sanierungsbedarf der kommunalen Liegenschaften,
- Wassermanagement,
- Energie- und Wärmebereitstellung.
Die Bewertung der Infrastrukturangebote soll die umweltrelevanten Anforderungen und eine ressourcenschonende Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturleistungen berücksichtigen.
Aufgrund der hohen Bedeutung der kommunalen Infrastruktur für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sollte in Cölbe nach einer Bestandsanalyse gegebenenfalls in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die Gründung einer eigenen Gesellschaft für Gemeindeentwicklung oder Infrastruktur planerische und finanzielle Vorteile für den gemeindlichen Haushalt bringt.
Es sollte zudem geprüft werden, inwieweit diese Analyse durch Förderung (z.B. durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ des Landes Hessen zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit) unterstützt werden kann.
2.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Angebot der "Kostenlosen Haushaltsberatung“ der Kommunalen Beratungsstelle des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Zur Abwicklung der Beschlüsse im Ratsinformationssystem wird Teil 1 des getrennten Antrages weiterhin unter Vorlagen-Nr. XII-2025-0843 geführt und Teil 2 des getrennten Antrages als separate Vorlagen-Nr. XII-2025-0843 1. Ergänzung angelegt und behandelt.
Frau Otto lässt nun über den Verbleib von Teil 1 des getrennten Antrages im Ausschuss HFW ab stimmen.
Antrag:
Der Antrag (Teil 1) wird zurückgestellt und zur weiteren Beratung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW) verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Zurückgestellt
Verbleib im Ausschuss HFW
14.1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:
Gestaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Gemeinde Cölbe
XII-2025-0843 1. Ergänzung
Herr Dr. Bunde erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss ist übereingekommen, den vorliegenden Antrag zu teilen. Teil 1 wird im Ausschuss belassen und konkretisiert, Teil 2 soll der Gemeindevertretung zur Zustimmung empfohlen werden. Dies stellt sich wie folgt dar:
1. Der Beschlussvorschlag wird geteilt (bis "der notwendigen Infrastrukturleistungen berücksichtigen" im 4. Absatz und ab "Aufgrund der hohen Bedeutung" im 6. Absatz). Dieser Teil verbleibt im Ausschuss und wird noch weiter konkretisiert.
2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Angebot der "Kostenlosen Haushaltsberatung“ der Kommunalen Beratungsstelle des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Antrag
1.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, ein Konzept für die Bereitstellung und Sanierung der gemeindlichen Infrastruktur zu erstellen. Dazu soll im ersten Schritt eine Erhebung über den aktuellen Stand der Infrastruktur im Gemeindegebiet erfolgen. Wie ist das Angebot an Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger?
Die (eventuell auch Interkommunale) Erhebung sollte sich zunächst insbesondere auf die folgenden Bereiche der kommunalen Infrastruktur richten:
- Bereitstellung und Sanierungsbedarf der kommunalen Liegenschaften,
- Wassermanagement,
- Energie- und Wärmebereitstellung.
Die Bewertung der Infrastrukturangebote soll die umweltrelevanten Anforderungen und eine ressourcenschonende Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturleistungen berücksichtigen.
Aufgrund der hohen Bedeutung der kommunalen Infrastruktur für die Lebensqualität der Bürgerin nen und Bürger sollte in Cölbe nach einer Bestandsanalyse gegebenenfalls in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die Gründung einer eigenen Gesellschaft für Gemeindeentwicklung oder Infrastruktur planerische und finanzielle Vorteile für den gemeindlichen Haushalt bringt.
Es sollte zudem geprüft werden, inwieweit diese Analyse durch Förderung (z.B. durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ des Landes Hessen zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit) unterstützt werden kann.
2.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Angebot der "Kostenlosen Haushaltsberatung“ der Kommunalen Beratungsstelle des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Zur Abwicklung der Beschlüsse im Ratsinformationssystem wird Teil 1 des getrennten Antrages weiterhin unter Vorlagen-Nr. XII-2025-0843 geführt und Teil 2 des getrennten Antrages als separate Vorlagen-Nr. XII-2025-0843 1. Ergänzung angelegt und behandelt.
Frau Otto lässt nun über Teil 2 des getrennten Antrages abstimmen.
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Angebot der „Kostenlosen Haushaltsberatung“ der Kommunalen Beratungsstelle des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
15. Beschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung
hier: Vertragsneuabschluss mit der ekom21 – KGRZ Hessen, Gießen
XII-2025-0828 1. Ergänzung
Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Dr. Bunde berichtet aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW). Der Ausschuss hat der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Es schließt sich eine kurze Aussprache an, an deren Ende Frau Otto über die Beschlussvorlage des Gemeindevorstandes abstimmen lässt.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung beschließt, zur Beschaffung einer neuen EDV-Anlage (Hardware und Software) einschließlich Dienstleistungskontingent für die Gemeindeverwaltung
1. einen neuen Mietkaufvertrag (Software) und einen Leasingvertrag (Hardware und Dienstleistungskontingent) -verbunden mit einer Garantieerweiterung für die gesamte Vertragslaufzeit- für die Dauer von 60 Monaten gemäß dem vorliegenden Angebot der ekom21 – KGRZ Hessen, Carlo-Mierendorff-Str. 11, 35398 Gießen abzuschließen
und
2. Microsoft Windows Server und Microsoft Office Lizenzen gemäß dem vorliegenden Angebot der ekom21 – KGRZ Hessen, Postfach 110680, 35351 Gießen käuflich zu erwerben.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Einstimmig beschlossen
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hildegard Otto schließt um 20:32 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung. Die Öffentlichkeit verlässt den Sitzungssaal.