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Cölbe
Ausgabe 17/2024
Aus dem Rathaus
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Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung Cölbe die Bürgerinnen und Bürger nochmals an ihre Pflichten zur Straßenreinigung gemäß der geltenden Satzung erinnern.

Die Straßenreinigung obliegt in der Gemeinde Cölbe den Grundstückseigentümern. Diese sind verpflichtet, die Gehwege und den Fahrbahnbereich bis zur Straßenmitte entlang ihrer Grundstücke regelmäßig zu reinigen und dafür zu sorgen, dass zugewachsene Gehwege von Unkraut, Ästen und Zweigen freigehalten werden.