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Cölbe
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungsnummer: SISK/XII/2024/22

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr

Sitzungsende: 21:23 Uhr

Sitzungsort: Gemeindehalle Cölbe, Friedhofstraße 4, 35091 Cölbe

Anwesend:

Mitglieder

Frau Ute Hoppe B90 / Grüne Vorsitzende

Frau Laura Göllner-Völker SPD

Herr Andre Dziehel CDU

Herr Dr. Dr. Dominikus Herzberg B90 / Grüne vertritt Frau Jessica Lenz

Frau Agnieszka Sauerwald BL

Herr Gerhard Wenz SPD

Gemeindevorstand

Herr Dr. Jens Ried Bürgermeister

Herr Jörg Block B90 / Grüne Erster Beigeordneter

Frau Irmtraud Zschech BL Beigeordnete

Gemeindevertretung

Herr Johannes Heuser BL

Herr Heinz Palz B90 / Grüne

Schriftführer

Herr Bürgermeister Dr. Jens Ried

Gäste:

keine

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 04.03.2024

2.

Berichte aus Vereinen und Verbänden

3.

Bericht des Gemeindevorstands zur Kindergartensituation

4.

Antrag der CDU-Fraktion:

Plakatierungssatzung für die Gemeinde Cölbe

XII-2024-0688

5.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

XII-2024-0724

6.

Antrag der SPD-Fraktion:

Ergänzung/Änderung der Friedhofsatzung

XII-2024-0719

7.

Antrag der SPD-Fraktion:

Sanierungs- und Nutzungskonzept für den unteren Sportplatz im Ortsteil Cölbe

XII-2024-0720

8.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Demokratiesatzung der Gemeinde Cölbe

XII-2024-0721

9.

Verschiedenes

Sitzungsverlauf

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 04.03.2024

Die Vorsitzende des Ausschusses, Ute Hoppe, eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die

Anwesenden. Sie stellt fest, dass der Ausschuss mit sechs anwesenden stimmberechtigten Mitglie-

dern beschlussfähig ist. Gegen die form- und fristgemäße Ladung zur Sitzung werden keine Ein-

wände erhoben. Die Tagesordnung wird wie vorgelegt festgestellt. Einwendungen gegen die Nie-

derschrift der letzten Sitzung vom 04.03.2024 werden nicht erhoben.

2. Berichte aus Vereinen und Verbänden

Aga Sauerwald berichtet über den Besuch einer Delegation aus den beiden polnischen Partnerkom-

munen anlässlich des 25jährigen Bestehens des Partnerschaftsvereins.

Es schließt sich eine kurze Diskussion über die Einladung von Gremienmitgliedern zu Veranstaltungen

von Vereinen an.

3. Bericht des Gemeindevorstands zur Kindergartensituation

Bürgermeister Dr. Ried berichtet über die aktuelle Situation im Kommunalen Kindergarten.

4. Antrag der CDU-Fraktion:

Plakatierungssatzung für die Gemeinde Cölbe

XII-2024-0688

5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

XII-2024-0724

Auf Vorschlag der Vorsitzenden werden TOP 4 und TOP 5 gemeinsam behandelt.

Andre Dziehel stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor und erläutert ihn.

Dr. Dr. Dominikus Herzberg stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und erläutert

ihn.

Es schließt sich eine ausführliche und kontroverse Diskussion an, an deren Ende die Vorsitzende über

beide Anträge abstimmen lässt.

Antrag CDU:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Satzung zu entwerfen und der Gemeindevertretung vorzulegen mit dem Ziel die Wahl- und andere Werbung mit Plakaten auf Zentrale Plätze bzw. von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Flächen zu beschränken.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Zustimmung

Antrag Bündnis 90/Die Grünen:

Die Gemeindevertretung Cölbe möge beschließen:

Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

1. Diese Satzung regelt die Plakatierung im öffentlichen Raum durch Parteien, Wählervereini-

gungen und unabhängige Kandidaten im Rahmen von Wahlkämpfen.

2. Die Regelungen dieser Satzung gelten ausschließlich für Wahlplakate und nicht für kom-

merzielle oder andere nicht-wahlbezogene Plakatierungen.

§ 2 Zulässige Anzahl und Größe der Wahlplakate

1. Jede Partei, Wählervereinigung oder unabhängige Kandidat darf bis zu 30 Wahlplakate in

der Gemeinde aufstellen.

2. Die Größe eines Wahlplakats darf maximal 0,6 m² betragen.

§ 3 Aufstellungsorte

1. Wahlplakate dürfen auf öffentlichen Flächen, wie Straßenlaternen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, angebracht werden, sofern sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

2. Eine Plakatierung auf Brücken, Verkehrsinseln und in Kreuzungsbereichen ist nicht gestattet.

3. Gehwege dürfen durch Plakate nicht beeinträchtigt werden, es sei denn, es bleibt eine freie Gehwegbreite von mindestens 1,5 Metern.

§ 4 Befestigung und Sicherheit

1. Die Befestigung der Wahlplakate muss so erfolgen, dass keine Gefahr für Passanten, Radfahrende oder Autofahrende besteht. Die Plakate sind standsicher zu befestigen.

2. Die Wahlplakate dürfen keine reflektierenden oder stark glänzenden Oberflächen haben, die den Verkehr beeinträchtigen könnten.

§ 5 Dauer der Plakatierung

1. Die Plakatierung ist ab dem 1. Tag der offiziellen Wahlperiode bis zu einem Tag vor dem Wahltag gestattet.

2. Die Plakate sind spätestens am 10. Tag nach der Wahl zu entfernen. Bei Nichtentfernung wird die Gemeinde die Plakate auf Kosten der Verantwortlichen entfernen.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Ablehnung

6. Antrag der SPD-Fraktion:

Ergänzung/Änderung der Friedhofsatzung

XII-2024-0719

Laura Göllner-Völker stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor und erläutert ihn.

Antrag:

Wir bitten um Ergänzung/Änderung der Friedhofsatzung in den §§ 27 und 27a damit die Bestattung in Form von Wiesengräber/Rasenreihengräber für den Friedhof Reddehausen ermöglicht wird.

§ 27 um Absatz 5

Auf dem Friedhof im Ortsteil Reddehausen wird ein Wiesengrabfeld/Rasenreihengrabfeld für pflegefreie Erdbestattung ausgewiesen.

§ 27a um Absatz 3

Reihenrasengrabstätten sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die im Beerdigungsfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren abgegeben werden.

Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus können nicht geltend gemacht werden. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Das Ablaufen der Ruhefrist wird ggf. durch die Gemeinde bekannt gegeben.

Auf einem Reihenrasengrab darf keine Einfassung gesetzt werden. Das Grabmal mit einer Größe von max. 0,40 m Länge x 0,40 m Breite wird ebenerdig in den Boden eingelassen. Das Grabmal ist in der Mitte der oberen Hälfte der Grabstätte zu platzieren. Eine Bepflanzung der Grabstätte durch die Nutzungsberechtigten ist nicht erlaubt. Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung angelegt, mit Gras eingesät, während der Dauer des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung gepflegt und nach Ablauf des Nutzungsrechts abgeräumt und eingeebnet. Das Aufstellen von Schalen und Ablegen von Blumen ist nicht erlaubt.

Größe der Reihenrasengrabstätten:

Für Erwachsene und Kinder

Länge 2,20 m, Breite 1,00 m

Es schließt sich eine Diskussion an, an deren Ende die Vorsitzende vorschlägt, die Angelegenheit bis zur Vorlage einer Gebührenkalkulation für diese Bestattungsart im Ausschuss zu belassen.

Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur beschließt den Verbleib des Antrages im Ausschuss.

Abstimmungsergebnis

6 Ja-Stimmen

Zurückgestellt

7. Antrag der SPD-Fraktion:

Sanierungs- und Nutzungskonzept für den unteren Sportplatz im Ortsteil Cölbe

XII-2024-0720

Laura Göllner-Völker stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor und erläutert ihn.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, an deren Ende die Vorsitzende vorschlägt, zunächst keinen Beschluss zu fassen, sondern die Antragstellerin zu bitten, einen geänderten Beschlussvorschlag, der die Anregungen und Wünsche aus der Diskussion aufgreift, zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 18.09.2024 vorzulegen.

Laura Göllner-Völker signalisiert das Einverständnis der Antragstellerin.

6 Ja-Stimmen

Antrag:

Die Gemeindevertretung Cölbe möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt in Verhandlungen mit den Sportvereinen (FV und TV Cölbe), der Stadt Marburg sowie dem Landkreis als Schulträger der GS Cölbe zu prüfen, ob sich für den unteren zweiten Platz (ehemals Handballplatz) mit der umgebenden Laufbahn ein kooperatives Sanierungs- und Nutzungskonzept entwickeln lässt.

Abstimmungsergebnis

Ohne Abstimmung

8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Demokratiesatzung der Gemeinde Cölbe

XII-2024-0721

Dr. Dr. Dominikus Herzberg stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und erläutert ihn.

Antrag:

Die Gemeindevertretung Cölbe möge beschließen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die im Anhang beigefügte

Demokratiesatzung umzusetzen und einzuhalten.

Kosten: Im Haushalt werden jährlich 15.000 € für Maßnahmen im Sinne der Demokratiesatzung bereitgestellt.

Es schließt sich eine ausführliche und kontroverse Diskussion an, an deren Ende die Vorsitzende vorschlägt, die Angelegenheit zunächst im Ausschuss zu belassen.

Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Sport und Kultur beschließt den Verbleib des Antrages im Ausschuss.

Abstimmungsergebnis

6 Ja-Stimmen

Zurückgestellt

9. Verschiedenes

Es erfolgen keine Wortbeiträge.

Ausschussvorsitzende Ute Hoppe schließt die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration,

Sport und Kultur um 21:23 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.

Cölbe, den 17.09.2024

gez.

gez.

Ute Hoppe

Dr. Jens Ried

Ausschussvorsitzende

Schriftführer