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Cölbe
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sitzungsnummer:

HFW/XII/2024/25

Sitzungsbeginn:

19:31 Uhr

Sitzungsende:

21:10 Uhr

Sitzungsort:

Gemeindehalle Cölbe, Friedhofstraße 4, 35091 Cölbe

Anwesend:

Mitglieder

Herr Dr. Jürgen Bunde

B90 / Grüne

Vorsitzender

Herr Jörg Drescher

CDU

Herr Carsten Freichel

BL

bis 20:49 Uhr (bis TOP 9)

Frau Laura Göllner-Völker

SPD

Vertreterin für Herrn Lembke

Herr Johannes Heuser

BL

ab 20:49 Uhr (ab TOP 9)

Frau Heike Nebel

SPD

Herr Dr. Werner Stark

B90 / Grüne

Vertreter für Herrn Dr. Dr. Herzberg

Gemeindevorstand

Herr Dr. Jens Ried

Bürgermeister

Gemeindevertretung

Herr Johannes Heuser

BL

bis 20:49 Uhr

Schriftführerin

Frau Stefanie Vincon

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 26.06.2024

TOP 2

Berichte aus Vereinen und Verbänden

TOP 3

Beteiligungsbericht 2025

XII-2024-0717

TOP 4

Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 2 Abs. 1, 12 BauGB) zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt

XII-2024-0723

TOP 5

Antrag der CDU-Fraktion:Plakatierungssatzung für die Gemeinde Cölbe

XII-2024-0688

TOP 6

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

XII-2024-0724

TOP 7

Antrag der SPD-Fraktion:Ergänzung/Änderung der Friedhofsatzung

XII-2024-0719

TOP 8

Antrag der SPD-Fraktion:Sanierungs- und Nutzungskonzept für den unteren Sportplatz im Ortsteil Cölbe

XII-2024-0720

TOP 9

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Demokratiesatzung der Gemeinde Cölbe

XII-2024-0721

TOP 10

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum im Bereich des Rathausvorplatzes

XII-2024-0722

TOP 11

Verschiedenes

Öffentlicher Teil

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 26.06.2024

Der Vorsitzende des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses, Herr Dr. Bunde eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Herr Dr. Bunde stellt fest, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss nach Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Hinsichtlich der Einladung zur heutigen Sitzung liegen keine Einwände vor.

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung am 26.06.2024 werden keine Einwendungen erhoben.

Somit wird die Tagesordnung wie oben aufgeführt festgestellt.

TOP 2

Berichte aus Vereinen und Verbänden

Herr Dr. Werner Stark teilt mit, dass eine Einladung vom Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke Gießen (ZMW) für die kommunalen Vertreter vorgelegen hat. Der Sitzungsbeginn war für morgens um 08:00 Uhr vorgesehen. Nach Zusendung des Protokolls war ersichtlich, dass nur wenige Vertreter anwesend waren. Die Sitzungszeit wird als utopisch angesehen.

Herr Dr. Bunde fragt nach der aktuellen Situation der evangelischen Kirche Cölbe.

Herr Bürgermeister Dr. Ried teilt mit, dass in der Dachkonstruktion erhebliche Mängel festgestellt wurden und eine sofortige Sperrung des gesamten Kirchengeländes verfügt wurde.

Die Absperrung erfolgte durch die Gemeinde. Die evangelische Kirchengemeinde sucht nach Lösungen, um die festgestellten Mängel zu beseitigen.

Eine Zahlungsverpflichtung von Seiten der Gemeinde besteht nicht.

Auch das geplante Projekt „Cölbes neue Mitte“ im Rahmen der Dorferneuerung ist durch die Sperrung des Kirchengeländes nicht betroffen.

TOP 3

Beteiligungsbericht 2025

XII-2024-0717

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert den Beteiligungsbericht 2025.

Auftretende Fragen werden beantwortet.

Abstimmungsergebnis

Zur Kenntnis genommen

TOP 4

Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 2 Abs. 1, 12 BauGB) zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt

XII-2024-0723

Herr Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Vorlage.

Es schließt sich eine Aussprache an und auftretende Fragen werden beantwortet.

Beschluss:

1. Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Schönstadt wird zur Kenntnis genommen.

2. Gemäß § 2 (1) BauGB beschließt die Gemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – „Agri-PV Schönstadt-Fleckenbühl“. Planungsziel ist die Änderung der im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Flächen für die Landwirtschaft" in eine „Sonderbaufläche Photovoltaik". Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist.

3. Gemäß § 2 (1) BauGB wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Agri-PV Schönstadt-Fleckenbühl -" gefasst. Ziel ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Schönstadt. Die räumliche Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Änderungsbereich betrifft Teilbereiche von Flur 23 und hat eine Größe von ca. 10,5 ha.

4. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und öffentlich bekannt zu machen.

5. Mit dem Antragsteller ist in Verhandlungen hinsichtlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages und Durchführungsvertrags zu treten.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

TOP 5

Antrag der CDU-Fraktion:

Plakatierungssatzung für die Gemeinde Cölbe

XII-2024-0688

Herr Dr. Bunde schlägt vor die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu diskutieren. Seitens des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bestehen dagegen keine Einwände.

Die Abstimmung erfolgt danach für jeden Tagesordnungspunkt getrennt.

Herr Drescher erläutert nochmal den Antrag seiner Fraktion.

Herr Dr. Bunde erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Es schließt sich Diskussion und Aussprache an und auftretende Fragen werden beantwortet.

Herr Dr. Bunde lässt anschließend über den TOP 5 abstimmen.

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Satzung zu entwerfen und der Gemeindevertretung vorzulegen mit dem Ziel die Wahl- und andere Werbung mit Plakaten auf Zentrale Plätze bzw. von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Flächen zu beschränken.

Abstimmungsergebnis

3 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

6.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

XII-2024-0724

Beratung und Diskussion siehe TOP 5.

Herr Dr. Bunde lässt anschließend über den TOP 6 abstimmen.

Antrag:

Die Gemeindevertretung Cölbe möge beschließen:

Plakatierungssatzung der Gemeinde Cölbe für den Wahlkampf

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

  1. Diese Satzung regelt die Plakatierung im öffentlichen Raum durch Parteien, Wählervereinigungen und unabhängige Kandidaten im Rahmen von Wahlkämpfen.
  2. Die Regelungen dieser Satzung gelten ausschließlich für Wahlplakate und nicht für kommerzielle oder andere nicht-wahlbezogene Plakatierungen.

§ 2 Zulässige Anzahl und Größe der Wahlplakate

  1. Jede Partei, Wählervereinigung oder unabhängige Kandidat darf bis zu 30 Wahlplakate in der Gemeinde aufstellen.
  2. Die Größe eines Wahlplakats darf maximal 0,6 m² betragen.

§ 3 Aufstellungsorte

  1. Wahlplakate dürfen auf öffentlichen Flächen, wie Straßenlaternen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, angebracht werden, sofern sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
  2. Eine Plakatierung auf Brücken, Verkehrsinseln und in Kreuzungsbereichen ist nicht gestattet.
  3. Gehwege dürfen durch Plakate nicht beeinträchtigt werden, es sei denn, es bleibt eine freie Gehwegbreite von mindestens 1,5 Metern.

§ 4 Befestigung und Sicherheit

  1. Die Befestigung der Wahlplakate muss so erfolgen, dass keine Gefahr für Passanten, Radfahrende oder Autofahrende besteht. Die Plakate sind standsicher zu befestigen.
  2. Die Wahlplakate dürfen keine reflektierenden oder stark glänzenden Oberflächen haben, die den Verkehr beeinträchtigen könnten.

§ 5 Dauer der Plakatierung

  1. Die Plakatierung ist ab dem 1. Tag der offiziellen Wahlperiode bis zu einem Tag vor dem Wahltag gestattet.
  2. Die Plakate sind spätestens am 10. Tag nach der Wahl zu entfernen. Bei Nichtentfernung wird die Gemeinde die Plakate auf Kosten der Verantwortlichen entfernen.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmungsergebnis

2 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

TOP 7

Antrag der SPD-Fraktion:

Ergänzung/Änderung der Friedhofsatzung

XII-2024-0719

Frau Nebel erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Bürgermeister Dr. Ried und Frau Göllner-Völker berichten aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz (KIMN) und dem Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK).

Es schließt sich eine Aussprache an und auftretende Fragen werden beatwortet.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss kommt überein den Antrag im Ausschuss zu belassen.

Abstimmungsergebnis

Zurückgestellt

TOP 8

Antrag der SPD-Fraktion:

Sanierungs- und Nutzungskonzept für den unteren Sportplatz im Ortsteil Cölbe

XII-2024-0720

Frau Göllner-Völker erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Es schließt sich eine Aussprache an und auftretende Fragen werden beantwortet.

Frau Göllner-Völker legt für ihre Fraktion einen Änderungsantrag vor.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion lautet wie folgt:

Wir beantragen den Wortlaut des Antrages wie folgt zu ändern:

Anstatt:

„ Der Gemeindevorstand wird beauftragt in Verhandlungen mit den Sportvereinen (FV und TV Cölbe), der Stadt Marburg sowie dem Landkreis als Schulträger der GS Cölbe zu prüfen, ob sich für den unteren zweiten Platz (ehemals Handballplatz) mit der umgebenden Laufbahn ein kooperatives Sanierungs- und Nutzungskonzept entwickeln lässt.“

Lautet der veränderte Antrag wie folgt:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den derzeitigen und möglichen zukünftigen Nutzern des unteren Bereichs auf dem Sportgelände Rosenstraße (Trainingsplatz und angrenzende Anlagen) die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ein kooperatives Sanierungs- und Nutzungskonzepte des Platzes, der umliegenden Laufbahn sowie der Leichtathletikanlagen zu prüfen.“

Der Vorsitzende Dr. Bunde lässt über den vorgelegten Änderungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

TOP 9

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Demokratiesatzung der Gemeinde Cölbe

XII-2024-0721

Herr Dr. Bunde erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Der Antrag soll ein Anstoß für einen Prozess sein, was die Gemeinde Cölbe für Demokratieförderung tun kann.

Frau Göllner-Völker berichtet aus dem Ausschuss für Soziales und Integration, Sport und Kultur (SISK).

Es schließt sich eine Aussprache an und auftretende Fragen werden beantwortet.

Da noch weiterer Diskussionsbedarf besteht, kommt der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss überein den Antrag in Ausschuss zu belassen.

Des Weiteren soll sich aber Gedanken gemacht werden, wie es weitergehen soll.

Eine Möglichkeit wäre z. B. ein extern begleiteter Workshop mit allen Mandatsträger auch dem Gemeindevorstand.

Abstimmungsergebnis

Zurückgestellt

TOP 10

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Errichtung eines Trinkwasserbrunnens im öffentlichen Raum im Bereich des Rathausvorplatzes

XII-2024-0722

Herr Dr. Bunde erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Es schließt sich eine Aussprache an und auftretende Fragen werden beantwortet.

Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert:

Neuer Wortlaut:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Die Gemeindevertretung Cölbe möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens bzw. Trinkwasserspenders an geeigneten Standorten zu prüfen.

2. Es soll geprüft werden, ob geeignete Hinweise (ein Schild) auf den Wasserspender aufmerksam machen können.

Zu erwartende Kosten: Derzeit wird von Kosten in Höhe von 3.000€ - 6.000€ ausgegangen. Die Wahl eines geeigneten Modells für einen Trinkwasserbrunnen, die Aufstellungs- und Anschlussmöglichkeiten beeinflussen die Höhe der Kosten sehr.

Herr Dr. Bunde lässt nun über den Änderungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

TOP 11

Verschiedenes

Herr Drescher fragt nach, wie die aktuellen Planungen für den Haushalt 2025 sind.

Herr Bürgermeister Dr. Ried teilt mit, dass die Planzahlen aus dem hessischen Ministerium noch nicht vorliegen und für Ende Oktober erwartet werden. Die Einbringung des Haushaltes 2025 ist für die Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember geplant

Der Vorsitzende Dr. Jürgen Bunde schließt die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses um 21:10 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für Ihre Teilnahme.

Cölbe, den 19.09.2024
gez.  —  gez.
Dr. Jürgen Bunde  —  Stefanie Vincon
Vorsitzender  —  Schriftführerin