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Cölbe
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Kommunalwahl am 14. März 2021

Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe

Ausscheiden und Nachrücken

Frau Britta Gnau,

Zum Loh 22, 35091 Cölbe, Ortsteil Bürgeln

hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 KWG verliert sie damit ihr Mandat unwiderruflich. Ihr Ausscheiden aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe stelle ich hiermit gemäß § 34 KWG fest.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 und 3 KWG stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)“,

Frau Dr. Anke Lindemann,

Lutherstraße 4, 35091 Cölbe, Ortsteil Cölbe

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises der Gemeinde Cölbe binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

35091 Cölbe, den 18.01.2024
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Cölbe
gez.
Stefan Gimbel