Inhaltsverzeichnis:
| § 1 | Mitglieder |
| § 2 | Aufgaben |
| § 3 | Beschlussfassung |
| § 4 | Sitzungen |
| § 5 | Ergänzende Bestimmungen |
| § 6 | Inkrafttreten |
Zentrale Zielsetzung des hessischen Dorfentwicklungsprogramms ist die Gestaltung der Dörfer als attraktiver und lebendiger Lebensraum und die Förderung der eigenständigen Entwicklung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenzialen vor Ort. Dazu dient das Kommunale Entwicklungskonzept (KEK) als gesamtkommunales Planungs- und Steuerungsinstrument für zukunftsorientierte Lösungsansätze. Ein wichtiger Baustein bei der Entwicklung und Umsetzung der kommunalen Handlungsstrategie ist die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Akteuren.
Die Steuerungsgruppe soll in diesem Sinne die Entwicklung bis zum Ende der Laufzeit des Förderprogramms im Jahr 2029 bzw. bis zum Abschluss der letzten umgesetzten Vorhaben begleiten. Die Mitglieder arbeiten kooperativ und konsensorientiert zum Wohle der integrierten kommunalen Entwicklung zusammen.
1. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommune, der politischen Gremien sowie lokaler Akteure zusammen. Die Ortsteile sollen entsprechend und im Verhältnis ihrer Größe repräsentiert sein. Eine geschlechterparitätische Besetzung wird angestrebt.
2. Der Vorsitz der Steuerungsgruppe obliegt dem Bürgermeister der Gemeinde Cölbe. Im Falle seiner Verhinderung wird er entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch den Ersten Beigeordneten vertreten.
3. Ständige Gäste der Steuerungsgruppe sind die Vertreter/innen des zuständigen Fachdienstes des Landkreises sowie die Vertreter/innen des mit der Verfahrensbegleitung beauftragten Büros und des Beratungsbüros.
1. Die Steuerungsgruppe hat u.a. folgende Aufgaben: Koordinierung und Prozessmanagement, Begleitung und Qualitätssicherung des Prozesses, Sicherstellung des fachlichen Austauschs, Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten, Priorisierung der öffentlichen Projektvorhaben als Vorlage für den Gemeindevorstand, Öffentlichkeitsarbeit.
2. Weitere Aufgaben der Steuerungsgruppe können sich aus dem aktuellen Verfahrensstand zur Erarbeitung und Umsetzung der im Vorfeld der Förderphase abgestimmten einzelnen Maßnahmen ergeben.
1. Beschlüsse werden möglichst im Konsensverfahren gefasst, wenn dies nicht möglich ist, gilt die einfache Mehrheit.
2. Wenn ein persönlicher Interessenskonflikt bzw. ein Widerstreit der Interessen vorliegt, ist die jeweilige Person bzw. sind die jeweiligen Personen in diesem Fall nicht stimmberechtigt und muss bzw. müssen vor Beginn der Beratungen zum Punkt den Sitzungsraum verlassen. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 25 HGO.
1. Die Steuerungsgruppe zum Dorfentwicklungsprozess der Gemeinde Cölbe tagt in einem vierteljährlichen Turnus sowie zusätzlich bei Bedarf. Der folgende Sitzungstermin wird am Ende der jeweiligen Besprechung gemeinsam festgelegt. Vorschläge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Gemeinde Cölbe eingebracht werden.
2. Einladung und erforderliche Unterlagen werden den Mitgliedern von der Gemeinde Cölbe spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn per E-Mail zugesandt. Eine Zusendung in Papierform ist auf Wunsch möglich.
3. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden der Steuerungsgruppe geleitet. Die Protokollführung wird während des Erarbeitungsprozesses bis zur Beauftragung einer fachlichen Verfahrensbegleitung durch die Verwaltung der Gemeinde Cölbe und anschließend durch das beauftragte Büro wahrgenommen. Die Sitzungsprotokolle der Steuerungsgruppe werden den Mitgliedern per E-Mail zugesandt.
4. Die Sitzungen der Steuerungsgruppe sind öffentlich. Die Regelungen des § 52 HGO gelten entsprechend. Es können jederzeit sach- und fachkundige Personen zu einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugeladen werden, denen dafür grundsätzlich Rederecht eingeräumt wird. Über das Rederecht von Gästen entscheidet der Vorsitzende. Ständige Gäste haben grundsätzlich Rederecht.
In strittigen Fällen gelten die einschlägigen Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeindevorstandes entsprechend.
Die Geschäftsordnung für die Steuerungsgruppe zum Dorfentwicklungsprozess der Gemeinde Cölbe tritt mit dem Tag der Beschlussfassung am 20.11.2023 in Kraft und gilt, sofern nichts anderes beschlossen wird, bis zum Abschluss des Dorfentwicklungsprogrammes.