Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal-Wetter-Cölbe in ihrer Sitzung am 27.10.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.069.038 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.010.956 € |
| mit einem Saldo von | 58.082 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 € | |
| mit einem Saldo von | 15.000 € |
| mit einem Überschuss von | 73.082 € |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | |
| und dem Gesamtbetrag der | 266.782 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 15.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 153.000 € |
| mit einem Saldo von | 138.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 60.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 66.500 € |
| mit einem Saldo von | -6.500 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 122.282 € |
| festgesetzt. | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf | 60.000 € |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistungen von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. | 350.000 € |
Es gilt von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.10.2025 beschlossene Stellenplan.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite sowie der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von
60.000 Euro
(i. W.: Sechzigtausend Euro)
Gemäß § 18 Absatz 1 KGG in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
350.000 Euro
(i. W.: Dreihundertfünfzigtausend Euro)
Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 16.02.2026 bis 27.02.2026
| während der Dienststunden | |
| montags bis donnerstags | von 07.00 Uhr bis 15.45 Uhr |
| freitags | von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe,
Wettersche Straße 9, 35094 Lahntal öffentlich aus.