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Cölbe
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung_Genehmigung HP 2025 - Zweckverband Bauhof

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe

für das Haushaltsjahr 2026, aufsichtsbehördliche Genehmigung und Auslegung

I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe für das Haushaltsjahr 2026

„Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026“

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal-Wetter-Cölbe in ihrer Sitzung am 27.10.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.069.038 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.010.956 €

mit einem Saldo von

58.082 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Saldo von

15.000 €

mit einem Überschuss von

73.082 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

266.782 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

153.000 €

mit einem Saldo von

138.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

60.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

66.500 €

mit einem Saldo von

-6.500 €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

122.282 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

60.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistungen von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt.

350.000 €

§ 5

Es gilt von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.10.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

35094 Goßfelden, den 27.10.2025
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe
gez. Dr. Jens Ried
Verbandsvorsteher

II. Genehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite sowie der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-

GENEHMIGUNG

A)

Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von

60.000 Euro

(i. W.: Sechzigtausend Euro)

B)

Gemäß § 18 Absatz 1 KGG in Verbindung mit § 21 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe in Verbindung mit § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

350.000 Euro

(i. W.: Dreihundertfünfzigtausend Euro)

Marburg, 15. Dezember 2025
gez. (Siegel)
Jens Womelsdorf
Landrat

III. Auslegung

Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 16.02.2026 bis 27.02.2026

während der Dienststunden

montags bis donnerstags

von 07.00 Uhr bis 15.45 Uhr

freitags

von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

im Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal I Wetter (Hessen) I Cölbe,

Wettersche Straße 9, 35094 Lahntal öffentlich aus.

35094 Goßfelden, den 20.01.2026
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof Lahntal | Wetter (Hessen) | Cölbe
gez. Dr. Jens Ried
Verbandsvorsteher