Die Gemeinde hat zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit gem. § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen
Der vollständige Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde Cölbe veröffentlicht und steht dort zur Einsichtnahme (Menü - Rathaus & Politik - Verwaltung - Finanzen - Beteiligungen) zur Verfügung.
Eine schriftliche Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes erfolgt nicht.