In der Vereinfachten Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) §§ 80 ff. in der derzeit gültigen Fassung
wird nach § 83 Abs.1 BauGB bekannt gemacht, dass am 13.10.2025 um 0.00 Uhr der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 20.08.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs.2 BauGB).
Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden.
Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs.3 BauGB).
Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe