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Cölbe
Ausgabe 22/2025
Beratungsangebote
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Beratungsangebote

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von 131 Euro, die allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht – unabhängig davon, ob sie bereits andere Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Diese Leistung wird nicht in bar ausgezahlt, sondern muss für anerkannte Pflegedienste und unterstützende Dienstleistungen verwendet werden.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie Einkaufen, Spazierengehen oder Arztbesuchen.
  • Freizeitaktivitäten: Begleitung bei Freizeitaktivitäten und gesellschaftlichen Veranstaltungen.
  • Stundenweise Betreuung: Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Haushaltshilfen: Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Reinigung, Kochen und Wäschepflege.
  • Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege

Leistungen, die unter den Entlastungsbetrag fallen, können aufgrund Ihrer Vielseitigkeit sowohl für Pflegebedürftige, als auch für Ihre Angehörigen eine echte Entlastung bedeuten. Auch die Bürgerhilfe bietet Ihnen hier viele Möglichkeiten zur Unterstützung an. Ausgenommen sind Pflege,- und Reinigungstätigkeiten. Hier gebe ich Ihnen aber gerne Auskunft über entsprechende Anbieter.

Rufen Sie mich einfach einmal an. Sie werden überrascht sein, was man mit dem Entlastungsbetrag alles machen kann.

Koordination der Bürgerhilfe:

Sabine Bodenbender

Telefon: 0151 110 548 47

E-Mail: buergerhilfe@coelbe.de