Die Gemeindeverwaltung ist von Dienstag, 24.12.2024, bis einschließlich Mittwoch, 01.01.2025 geschlossen.
Am Freitag, 27.12.2024 ist in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für dringende Fälle ein Notdienst eingerichtet, den Sie telefonisch wie folgt erreichen können:
| - | Gemeindebüro (Ausweise und Reisepässe): | 06421 / 9850 - 79 |
| - | Standesamt (Sterbefälle): | 0170 / 33 36 069 |
Montag, 23.12.2024,
8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 02.01.2025,
8:00 bis 12:00 Uhr* und 14:00 bis 18:00 Uhr
* Donnerstagvormittag nur das Gemeindebüro (Zimmer 1)
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweis- und Passdokumente rechtzeitig vor den Weihnachtsferien (23.12.2024 - 10.01.2025)
Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.
Bitte prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!
Bitte planen Sie daher mindestens 6 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.
Benötigte Unterlagen:
Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen eventuell weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.
Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.
Für Kinder kann in jedem Alter ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich, die Sie auf der Cölber Webseite herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.
Ab dem
6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke hinterlegen
und ab dem
10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.
Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.