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Cölbe
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cölbe,

seit dem 01.10.2023 gilt auf dem Gebiet der Gemeinde Cölbe eine Katzenschutzverordnung. Die Katzenschutzverordnung finden Sie unter https://www.coelbe.de/rathaus-politik/verwaltung/ortsrecht/ und über die Suche auf der Startseite.

Hintergrund der Katzenschutzverordnung ist, dass freilaufende Katzen sich häufig unkontrolliert vermehren, was zu einer stetig wachsenden Zahl von streunenden, oft kranken oder unterernährten Tieren führt.

Die Katzenschutzverordnung hilft dabei Tierleid zu reduzieren, die Population der freilebenden Katzen nachhaltig zu begrenzen, die Verantwortung der Halterinnen und Halter zu stärken, und den Schutz der heimischen Tierwelt zu verbessern.

Sie halten eine freilaufende Katze? Dann lassen Sie sie bitte rechtzeitig kastrieren, kennzeichnen und registrieren. Das dient nicht nur dem Tierschutz, sondern auch der Gesundheit und Sicherheit Ihrer eigenen Katze.

Beratung zur Kastration und zur Kennzeichnung und Registrierung holen Sie sich beim Tierarzt oder der Tierärztin Ihres Vertrauens.