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Cölbe
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe Ortsteil Cölbe

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.16

„Jägerweg“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:

  • Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung,

  • Umweltbericht,

  • Lageplan zur Biotop- und Realnutzung,

  • Grünordnungsplan (Kartenteil)

sowie die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 04.03.2024 bis einschließlich Freitag, den 12.04.2024

im Internet unter der Adresse:

https://www.coelbe.de/bauen-wohnen-arbeiten/bauen/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

gemeinde@coelbe.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahen beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurden insbesondere Angaben gemacht zum Arten- und Biotopschutz, zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna

  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen

  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich

  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz

  • Starkregen-/Katastrophenschutz

  • Bodenschutz

  • Klimafunktionen

  • Landwirtschaft

  • Immissionsschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap - unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil - unmaßstäblich)

Gemeinde Cölbe, 23.02.2024
gez. Dr. Ried
Bürgermeister