„Jägerweg“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:
Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung,
Umweltbericht,
Lageplan zur Biotop- und Realnutzung,
Grünordnungsplan (Kartenteil)
sowie die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 04.03.2024 bis einschließlich Freitag, den 12.04.2024
im Internet unter der Adresse:
https://www.coelbe.de/bauen-wohnen-arbeiten/bauen/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
| Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr | |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
gemeinde@coelbe.de
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahen beauftragte Planungsbüro:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurden insbesondere Angaben gemacht zum Arten- und Biotopschutz, zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
Artenschutz, Avifauna
Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
Starkregen-/Katastrophenschutz
Bodenschutz
Klimafunktionen
Landwirtschaft
Immissionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).
(Kartengrundlage: OpenStreetMap - unmaßstäblich)
(Planteil - unmaßstäblich)