Herr Sebastian Sieh, Ortsteil Schönstadt
hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 KWG verliert er damit sein Mandat unwiderruflich. Sein Ausscheiden aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe stelle ich hiermit gemäß § 34 KWG fest.
Die nächsten beiden noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“,
Herr Markus Dörnbach, Ortsteil Cölbe und Herr Johannes Schwarz, Ortsteil Schönstadt haben auf ihr Mandat verzichtet.
Entsprechend den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 und 3 KWG stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“,
Frau Anja Lagerwerf, Ortsteil Cölbe
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises der Gemeinde Cölbe binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.