Sitzungsnummer: KIMN/XII/2024/22
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
Sitzungsende: 18:50 Uhr
Sitzungsort: Gemeindehalle Cölbe, Friedhofstraße 4, 35091 Cölbe
Anwesend:
Mitglieder
Marion Hentrich ( CDU)
Ernst Fehler ( SPD)
Uwe Helfert ( SPD)
Heinrich Palz ( B90 / Grüne)
Michael Timme ( B90 / Grüne)
Alexander Vaupel ( BL)
Gemeindevorstand
Dr. Jens Ried Bürgermeister
Jörg Block Erster Beigeordneter
Horst Klostermann Beigeordneter
Gemeindevertretung
Joachim Lembke ( SPD)
Eckhard Scharf ( BL)
Schriftführerin
Regine Hassenpflug
| Tagesordnung | |
| Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 21.02.2024 |
| TOP 2 | Berichte aus Vereinen und Verbänden |
| TOP 3 | Anerkennung der Gemeinde Cölbe als Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen´- hier: Beschluss des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans sowie der Fördergebiete und der Formate zur weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit |
| XII-2024-0621 |
| TOP 4 | Haushaltssatzung und Stellenplan der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2024, Investitionsprogramm 2023-2027 |
| XII-2023-0598 1. Ergänzung |
| TOP 5 | 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 |
| „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf“, Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt |
| XII-2024-0642 |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der form- und fristgerechten Ladung und der Tagesordnung, Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung vom 21.02.2024
Die Vorsitzende des Ausschusses für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz, Frau Hentrich, eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass der Ausschuss mit 6 anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist und gegen die form- und fristgerechte Ladung zur heutigen Sitzung, die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung keine Einwände erhoben werden.
TOP 2: Berichte aus Vereinen und Verbänden
Der Bürgermeister Herr Dr. Ried berichtet von der Sitzung des Zweckverbandes Kommunaler Bauhof. Der Haushalt wurde beschlossen. Es kommt zu keiner Erhöhung des Stundensatzes, allerdings wird der Beitrag der Mitgliedskommunen um ca. 2% erhöht.
TOP 3: Anerkennung der Gemeinde Cölbe als Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen´- hier: Beschluss des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans sowie der Fördergebiete und der Formate zur weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit
XII-2024-0621
Der Bürgermeister Dr. Ried erläutert die Vorlage. Die betroffenen Fördergebiete stehen fest. Der Zeit- und Finanzierungsplan wurde unter Beteiligung der Steuerungsgruppe erarbeitet.
In der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung kann der Beschluss allerdings nur erfolgen, wenn bis dahin die Zustimmung der WI-Bank vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Cölbe wurde im August 2023 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Basis eines kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) als gesamt-kommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm anerkannt.
Nach Anerkennung hat die Kommune auf Grundlage des KEK einen Zeit- Kosten- und Finanzierungsplan für alle kommunalen Vorhaben sowie Vorhaben mit öffentlicher Funktion zur Umsetzung des KEK, die Fördergebiete für private Vorhaben nach der RL-Ziffer II B 4.5 und 4.6 und die Beschreibung der Bürgermitwirkung im weiteren Verfahren erarbeitet.
Die Ergebnisse werden hiermit als Umsetzungs- und Fördergrundlage für die Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms in Cölbe beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
6 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
TOP 4 Haushaltssatzung und Stellenplan der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2024, Investitionsprogramm 2023-2027
XII-2023-0598 1. Ergänzung
Die eingereichten Änderungsanträge sollen im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Der Ausschuss für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz fasst keinen Beschluss Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
1. dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushaltes 2024 zu.
2. dem vorgelegten Entwurf des Finanzhaushaltes 2024 zu.
3. dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 zu.
4. dem vorgelegten Entwurf des Stellenplanes 2024 zu.
5. dem vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2023-2027 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
TOP 5: 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf“, Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt
XII-2024-0642
Herr Vaupel verlässt den Raum um 18:34 Uhr.
Der Bürgermeister Herr Dr. Ried erläutert den Antrag. Es wird betont, dass es für die Verwirklichung des Vorhabens sinnvoll ist, vorhandene Bedenken, zum Beispiel den Vogelschutz betreffend, innerhalb des Verfahrens zu bearbeiten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Antrag über die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung eines Windparks in den Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt, wird zur Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 2 (1) BauGB beschließt die Gemeinde die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Windpark „Auf dem Wolf“, in den Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt. Planungsziel ist die Änderung der im gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche Windpark“. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist.
3. Gemäß § 2 (1) BauGB wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 4.6 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Windpark „Auf dem Wolf““ gefasst. Ziel ist die Schaffung einer Windpark-Anlage in den Gemarkungen Reddehausen und Schönstadt. Die räumliche Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Änderungsbereich betrifft Flächen in der Flur 1 der Gemarkung Reddehausen und der Flure 1 und 2 der Gemarkung Schönstadt.
4. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und öffentlich bekannt zu machen.
5. Mit dem Antragsteller ist in Verhandlungen hinsichtlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages und Durchführungsvertrags zu treten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
4 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ausschussvorsitzende Marion Hentrich schließt die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Infrastruktur, Mobilität und Naturschutz um 18:50 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für ihre Teilnahme.