Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.15
„Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans:
• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),
• Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
• Umweltbericht,
• Bestands- und Konfliktplan,
• Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
• Grünordnungskonzept
und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.05.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.coelbe.de/Bauen,Wohnen&Arbeiten/Bauen/Bauleitplanung/laufende
Bauleitplanverfahren
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der
Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben
werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
gemeinde@coelbe.de
oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte
Planungsbüro
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung
gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden
mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von
Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-
Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit
allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden
insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur
Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der
Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und
biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt. Die Untergrundverhältnisse
wurden i.R. einer Untersuchung der Bodendurchlässigkeit erhoben und es wurde eine
Eingriffs-Ausgleichsplanung durch ein örtliches Fachbüro erstellt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen
vor:
• Artenschutz, Avifauna
• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
• Grund-/Trinkwasserschutz
• Bodenschutz und Altlasten
• Landwirtschaft
Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der
FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt
umrandete Bereiche).
Räumliche Lage des Plangebietes
(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich, HVBG Daten)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf der FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich)
Gemeinde Cölbe, der Gemeindevorstand
gez. Dr. Ried
Bürgermeister