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Cölbe
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.15

„Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des

vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),

• Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),

• Umweltbericht,

• Bestands- und Konfliktplan,

• Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,

• Grünordnungskonzept

und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden

umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 14.04.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.05.2025

im Internet unter der Adresse:

https://www.coelbe.de/Bauen,Wohnen&Arbeiten/Bauen/Bauleitplanung/laufende

Bauleitplanverfahren

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der

Öffnungszeiten des Gemeindebüros:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben

werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

gemeinde@coelbe.de

oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte

Planungsbüro

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung

gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden

mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan

unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht

hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von

Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf

hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-

Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-

Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit

allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder

nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden

insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur

Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der

Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und

biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt. Die Untergrundverhältnisse

wurden i.R. einer Untersuchung der Bodendurchlässigkeit erhoben und es wurde eine

Eingriffs-Ausgleichsplanung durch ein örtliches Fachbüro erstellt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen

vor:

• Artenschutz, Avifauna

• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen

• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich

• Grund-/Trinkwasserschutz

• Bodenschutz und Altlasten

• Landwirtschaft

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der

FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt

umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil – unmaßstäblich, HVBG Daten)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf der FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich)

Gemeinde Cölbe, der Gemeindevorstand

gez. Dr. Ried

Bürgermeister