In den letzten Monaten hat die Gemeinde Cölbe vermehrt festgestellt, dass viel Grabschmuck vor den Urnenwänden abgelegt wird. Durch das Ablegen und Schmücken vor den Urnenwänden am Boden ist es dem Bauhof nicht möglich die Urnenwandanlagen in einen gepflegten Zustand zu versetzen. Des Weiteren werden viele Gebinde so lange dort belassen, bis diese schon auseinanderfallen und verwelken. Gläser, Porzellanfiguren und Kerzen werden durch Wind und Wetter umgeworfen und zerbrechen.
Die Gemeinde Cölbe weist daraufhin, dass lt. Friedhofssatzung § 26 Abs. 8 s. 2 Blumenschalen, Gestecke und Gegenstände nur zu besonderen Anlässen niedergelegt werden dürfen und verwelktes von den Angehörigen entsorgt werden muss. Ausgenommen sind Gebinde und Gestecke nach einer Beisetzung.
Zum Ablegen von Grabschmuck ist an der Urnenwand in Cölbe ein großer Blumenwürfel vorhanden. Auch hier bittet die Gemeinde darum, verwelkte Gebinde, Gestecke und Schalen rechtzeitig abzuräumen.
Selbiges gilt für die Urnenbäume in den einzelnen Ortsteilen. Auch hier wird Grabschmuck abgelegt, Bäume zusätzlich geschmückt. Diese Grabstellen sind als pflegefreie Grabstellen eingerichtet, so dass dort kein Grabschmuck vorgesehen ist und die Pflege rein durch die Gemeinde Cölbe erfolgt. (§27 d Abs. 6 Friedhofssatzung)
Die Friedhofsverwaltung möchte vor diesem Hintergrund ankündigen, dass ab dem 01.06.2024 von der Gemeinde regelmäßig Grabschmuck entsorgt wird, der nicht den Vorgaben der Satzung entspricht.