aufsichtsbehördliche Genehmigung und Auslegung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe in ihrer Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -15.428.217,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.668.363,00 € |
| mit einem Saldo von | 240.146,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -91.515,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 56.500,00 € |
| mit einem Saldo von | -35.015,00 € |
| mit einem Fehlbetrag von | 205.131,00 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 508.674,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.025.290,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.096.470,00 € |
| mit einem Saldo von | -2.071.180,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.781.242,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.179.947,00 € |
| mit einem Saldo von | 1.601.295,00 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 38.789,00 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf — 2.071.180,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf — 1.000.000,00 €
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420 v.H. | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 HGO, wenn sie 25 vom Hundert des Haushaltsansatzes oder einen Höchstbetrag von 50.000,00 € (in Worten: *fünfzigtausend Euro*) nicht überschreiten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-
A)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von
2.071.180 Euro
(i. W.: Zwei Millionen Einundsiebzigtausendeinhundertachtzig Euro)
B)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Liquiditätskredit in Höhe von
1.000.000 Euro
(i.W. Eine Million Euro)
vom 13.05.2023 bis 24.05.2023
während der Dienststunden
| -montags bis freitags | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| -montags | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| -mittwochs | von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| und | |
| -donnerstags | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
im Rathaus, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 3 öffentlich aus.