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Cölbe
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2025,
aufsichtsbehördliche Genehmigung und Auslegung

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2025

„Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe in ihrer Sitzung am 10.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.374.327,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.011.775,00 €

mit einem Saldo von

637.448,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

151.515,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

63.350,00 €

mit einem Saldo von

88.165,00 €

mit einem Fehlbetrag von

549.283,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

181.932,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.452.865,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.554.080,00 €

mit einem Saldo von

1.101.215,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.101.215,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

519.885,00 €

mit einem Saldo von

581.330,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

337.953,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auffestgesetzt.

1.101.215,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auffestgesetzt.

4.000.000,00 €

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

340 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 HGO, wenn sie 25 vom Hundert des Haushaltsansatzes oder einen Höchstbetrag von 50.000,00 € (in Worten: *fünfzigtausend Euro*) nicht überschreiten.

35091 Cölbe, den 11.03.2025
Der Gemeindevorstand
gez.  —  (Siegel)
Dr. Jens Ried
Bürgermeister

II. Genehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Der Landrat des Landkreises

Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung-

GENEHMIGUNG

A)

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von

1.101.215 Euro

(i. W.: Eine Million Einhunderteintausendzweihundertfünfzehn Euro)

B)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Liquiditätskredit in Höhe von

4.000.000 Euro

(i.W. Vier Millionen Euro)

Marburg, den 15. April 2025
gez.  —  (Siegel)
Peter Neidel
Erster Kreisbeigeordneter

III. Auslegung

Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 12.05.2025 bis 23.05.2025

während der Dienststunden

-montags bis freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-montags

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

-mittwochs

von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

und

-donnerstags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 3 öffentlich aus.

35091 Cölbe, den 24.04.2025
DER GEMEINDEVORSTAND
(Siegel)
gez. Dr. Jens Ried
Bürgermeister