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Cölbe
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Kommunalwahl am 15.03.2026 Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe, Ausscheiden und Nachrücken

Bereitstellungstag: 27.04.2026

Frau Marion Hentrich, Ortsteil Bürgeln

hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 KWG verliert sie damit ihr Mandat unwiderruflich. Ihr Ausscheiden aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe stelle ich hiermit gemäß § 34 KWG fest.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 und 3 KWG stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“,

Herr Hermann Schleicher, Ortsteil Schönstadt

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises der Gemeinde Cölbe binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

35091 Cölbe, den 24.04.2026

Der stellv. Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Cölbe
(Siegel)
gez. Heinz-Martin Lieser