Titel Logo
Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 10/2024
Minfeld
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Minfeld

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 07.03.2024 dem Gemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel im Zimmer 300 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-kandel.de zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Minfeld haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 und deren Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel oder an den Ortsbürgermeister, Kirchgasse 2, 76872 Minfeld oder elektronisch an info@vg-kandel.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Minfeld, den 01.03.2024
gez. Martin Volz
Ortsbürgermeister