Bei der Verbandsgemeinde Kandel gingen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden ein, dass menschliche Bedürfnisse auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen verrichtet werden. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt und bei Reinigungsaktionen durch den Bauhof der Stadt Kandel wurden mehrfach menschliche Ausscheidungen und Klopapier/Taschentücher im genannten Gebiet festgestellt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kandel vom 18.04.2023 ist es verboten die Notdurft außerhalb von Bedürfnisanlagen zu verrichtet. Die Zuwiderhandlung kann gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wer sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen geben kann, bitten wir sich mit der Verbandsgemeinde Kandel unter folgenden Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.
Telefon: 07275/960-107, 07275/960-105
Mail: ordnungsamt@vg-kandel.de