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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 13/2024
Verbandsgemeinde
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Honorar- und Gebührenordnung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Kandel vom 01.04.2024

Auf der Grundlage der Satzung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Kandel vom 13.07.2023

erlässt der Verbandsgemeinderat die nachfolgende Honorar- und Gebührenordnung:

Erster Abschnitt: Gebührenordnung

§ 1

Geltungsbereich

(1)

Die Volkshochschule (vhs) ist eine öffentliche Einrichtung der Verbandsgemeinde Kandel und hat ihren Sitz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel. Sie hat die Aufgabe, alle Einwohner der Verbandsgemeinde Kandel bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung durch ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot im Sinne des Weiterbildungsgesetzes (WBG) zu unterstützen.

(2)

Die Volkshochschule bietet hierfür Kurse, Seminare, Workshops bzw. Einzelveranstaltungen, einsemestrige Lehrgänge sowie längerfristige Bildungsmaßnahmen über mehrere Semester und Exkursionen an.

Für die Teilnahme an diesen Angeboten und Veranstaltungen sind die nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung festgelegten Gebühren zu bezahlen.

(3)

Das Angebot der vhs steht allen Einwohnern der Verbandsgemeinde Kandel offen.

Die Vergabe der Plätze innerhalb der angebotenen Kurse und Veranstaltungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Plätze und Veranstaltungen, die nicht durch Einwohner

der Verbandsgemeinde Kandel belegt werden, können nachrangig auch von weiteren Einwohnern des Landkreises Germersheim und im nächsten Schritt von anderen Personen außerhalb des Landkreises Germersheim in Anspruch genommen werden.

§ 2

Mindestteilnehmerzahl

(1)

Bei den angebotenen Kursen und Veranstaltungen wird grundsätzlich von einer Mindesteilnehmerzahl von 8 Personen ausgegangen.

Bei Kursen, die den Schwerpunkt „beruflichen Bildung“ haben, wird die Mindestteilnehmerzahl auf 6 Personen reduziert.

Die Gebührenkalkulation erfolgt auf dieser Basis.

(2)

Die Durchführung eines Kurses oder einer Veranstaltung mit weniger Teilnehmern bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung.

Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl können die entfallenden Gebühren im Einzelfall nach Rücksprache und mit deren Zustimmung auf die übrigen Teilnehmern oder Teilnehmerinnen verteilt werden.

Die Geschäftsführung kann in begründeten Ausnahmefällen entscheiden, ob ein Kurs auch ohne Umlage der fehlenden Gebühren stattfinden kann.

(3)

Bei Exkursionen oder vergleichbaren Angeboten wird die Teilnehmerzahl individuell geregelt.

§ 3

Unterrichtsstunde,

Höhe der Gebühren

(1)

Die Dauer einer Unterrichtsstunde wird mit 45 Minuten festgesetzt.

(2)

Die Gebühren für Kurse, Seminare, Workshops und ähnliche Veranstaltungen betragen in den Programmbereichen je Unterrichtsstunde:

Programmbereich

1

Aktiv im Alter  —  6,00 €

2

Gesellschaft  —  6,00 €

3

Arbeit und Beruf  —  6,00 €

4

Sprachen  —  6,00 €

5

EDV & Beruf  —  7,00 €

6

Gesundheit  —  6,00 €

7

Kultur  —  6,00 €

(3)

Von diesen Gebühren ausgenommen sind Kurse und Veranstaltungen, die aufgrund von Förderungen oder bei Kooperationsmodellen (z.B. Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Firmenkursen, usw.) gesondert kalkuliert werden müssen.

(3)

In folgenden Fällen können diese Sätze bis zum Multiplikator 3 überschritten werden:

Veranstaltungen mit besonders qualifizierten Kursleitenden,

Veranstaltungen mit besonders intensiver Vorbereitung,

Veranstaltungen mit besonderer Ausstattung (Lehr- und Lernmittel, Materialien),

Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung,

Veranstaltungen mit pädagogisch notwendiger Doppelbesetzung,

Veranstaltungen mit pädagogisch oder technisch bedingter geringer Mindestteilnehmerzahl.

Das Entgelt für solche Veranstaltungen wird jeweils im Einzelfall ermittelt

§ 4

Sonstige Gebühren

Alle Materialkosten, Eintrittspreise oder sonstige Lehrmittel sind zuzüglich zu den Gebühren zu entrichten und gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Somit können die Gebühren für Exkursionen oder andere Zusatzangeboten von den normalen Gebühren abweichen und auf Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten berechnet werden.

§ 5

Ermäßigungen

(1)

Auf entsprechenden Nachweis erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern eine Ermäßigung von 25 % auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Studienfahrten und Studienreisen (Exkursionen)

Die gilt ebenso für Inhaber der Ehrenamtskarte.

(2)

Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligen- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Ähnlichem sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII erhalten eine Ermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Schülerkurse, Studienfahrten und Studienreisen (Exkursionen).

(3)

Der Anspruch auf eine der vorgenannten Entgeltermäßigungen ist bei der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen.

§ 6

Fälligkeit und Zahlungsweise

Das Entgelt bzw. die Gebühren für die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung der Volkshochschule Kandel werden 14 Tage nach der Anmeldung fällig.

Sie werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen oder sind vom Teilnehmenden zu überweisen. Nach Kursbeginn hinzukommende Teilnehmer müssen den Kurs anteilmäßig bezahlen. Teilzahlungen sind nur in Absprache mir der Geschäftsführung möglich.

§ 7

Gebührenrückerstattung

(1)

Die Abmeldung von einem Kurs oder einer Veranstaltung muss mindestens 1 Monat vor Beginn schriftlich bei der VHS Kandel erfolgen. Danach kann keine Rückerstattung des Entgelts bzw. der Gebühr mehr erfolgen.

(2)

Ist es einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin aus sozialen Härtefällen nicht möglich einen Kurs oder einer Veranstaltung anzutreten oder muss der Kurs bzw. die Veranstaltung aus diesem Grund abgebrochen werden, kann das Entgelt bzw. die Gebühr ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

(3)

Bricht ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin aus von ihm zu vertretenden Umständen den Besuch einer Veranstaltung ab erlöscht der Anspruch auf eine Rückerstattung.

(4)

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs zu vertreten hat, nicht zu Ende geführt werden gibt es für die Teilnehmer eine Gutschrift für die Teilnahme an weiteren Kursen bzw. Veranstaltungen der vhs.

(5)

Das Entgelt bzw. die Gebühr werden in voller Höhe zurückgezahlt, wenn ein angekündigter Kurs nicht stattfinden kann.

§ 8

Gutscheine

Bei der vhs können Gutscheine zur Teilnahme an Kurse und Veranstaltungen erworben werden.

Zweiter Abschnitt: Honorarordnung

§ 9

Honorarsätze

(1)

Alle Lehrkräfte, Referenten und andere Honorarkräfte erhalten Honorare und Entschädigungen nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Honorare und Entschädigungen werden schriftlich in Honorarverträgen vereinbart.

(2)

Die einzelnen Honorarsätze werden wie folgt festgelegt:

Das Honorar für Kurse, Seminare, Workshops und ähnliche Veranstaltungen beträgt je Unterrichtsstunde 20,-- €.

Das Honorar für Dozenten in staatlich geförderten Kursen, z.B. für Deutsch als Fremdsprache (DaF) sowie Deutsch als Zweitsprache (DaZ), richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Fördergeber und wird im Einzelfall gesondert vereinbart.

Für Vortragsveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 200,-- €, einschließlich der Nebenkosten.

Honorare für sonstige Einzelveranstaltungen werden bis zu 400,-- €, einschließlich der Nebenkosten, vergütet.

Honorare für die Leitung von Exkursionen betragen

bei eintägigen, Exkursionen: bis 75,-- €/Tag, einschließlich der Nebenkosten;

bei mehrtägigen Exkursionen: bis 50,--€/Tag, einschließlich der Nebenkosten.

Für Prüfungsaufsichten und Korrekturarbeiten werden die Honorare Geschäftsführer im Einzelfall festgesetzt.

In begründeten Einzelfällen können hiervon abweichende Honorare vom Geschäftsführer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden vereinbart werden.

§ 10

Sonstige Bestimmungen

Für Kurse und Veranstaltungen, die Lehrkräfte, Referenten oder andere Honorarkräfte ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung durchführen, wird kein Honorar bezahlt.

§14

Reisekosten

Für notwendige Fahrten (An- und Abreise) der Lehrkräfte oder Referenten oder Honorarkräfte werden Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz von Rheinland-Pfalz gezahlt, sofern zwischen dem Wohnort des Dozenten und Veranstaltungsort nicht mehr als 25 Kilometer liegen.

Ansonsten bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§13

Ausfallhonorare

(1)

Kann ein Kurs zwecks zu geringer Belegung nicht durchführt werden (vgl. § 2), erhält der Kursleiter eine einmalige Entschädigungspauschale von 50,00 Euro.

(2)

Hat der Kursleiter den Ausfall eines Kurses zu verantworten, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Honorars oder einer Entschädigungspauschale. Sollte ein Ausfall durch Krankheit oder ähnliches erfolgen, kann ein Nachholtermin angeboten werden

(3)

Muss der Kurs aus Gründen, die von der vhs zu vertreten sind, frühzeitig abgebrochen werden, bekommt der Kursleiter das Honorar für die bis dahin geleistetes Stunden

§ 15

Fälligkeit und Zahlungsweise

Die Honorare und Reisekosten werden nach Abschluss der Veranstaltung oder Kurs fällig.

Die Honorarkräfte sind dazu verpflichtet, als Nachweis für die erbrachten Stunden eine vollständig ausgefüllte Anwesenheitsliste bei der VHS der VG Kandel einzureichen.

Die Vorlage der entsprechenden Anwesenheitsliste erhalten die Kursleiter von dem VHS Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.

Dritter Abschnitt

Allgemeines

§ 16

Allgemeine Bestimmungen

Die Honorar- und Gebührenordnung der Volkshochschule Kandel wird spätestens alle 3 Jahre überprüft und angepasst. Unabhängig von dieser Frist können auch weitere Änderungen und Anpassungen durch den Ausschuss für Bildung und Soziales der Verbandsgemeinde Kandel bei Bedarf stattfinden.

§17

Inkrafttreten

Diese Honorar- und Gebührenordnung der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Kandel tritt zum 01.04.2024 in Kraft.

Kandel, den 22.03.2024
gez.
Josef Vollmer
1. Beigeordneter