| 1. | Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kandel wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.12.2023 beschlossen. |
| 2. | Am 20.12.2023 wurde der Kreisverwaltung Germersheim, gem. § 97 Abs. 2 GemO, als zuständige Aufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. |
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| Die Aufsichtsbehörde hat gegen die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit Schreiben vom 03.04.2024 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.947.700 € und von -2.851.600 € für das Haushaltsjahr 2025 ausgewiesen wird. Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 23 GemHVO in Höhe von -2.088.000 € für 2024 und von -1.997.200 € in 2025 nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung zu decken. Der Haushalt ist somit in der Planung nicht ausgeglichen, womit gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs (§ 93 Abs. 4 GemO i. V. m. § 18 GemHVO) verstoßen wird. |
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| Im Vollzug des Haushaltsplans sind daher alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge / Einzahlungen und zur Verminderung der Aufwendungen / Auszahlungen auszuschöpfen. Alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen / Auszahlungen sind nochmals auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen. |
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| Sollte der Fehlbetrag in der Jahresrechnung im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden können, ist dieser gem. § 18 Abs. 3 GemHVO zu behandeln. |
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| Investitionsmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, soweit die Voraussetzungen der Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO gegeben sind. Ansonsten sind die Mittel einzusparen und zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach § 2 der Haushaltssatzung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.520.000 für 2024 und 5.465.000 für 2025 wird gem. §§ 24, 95 und 103 GemO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung und den vorgelegten Unterlagen für 2024 genehmigt. Für 2025 ist im Sinne der Vorgaben des § 103 GemO ein gesonderter Antrag auf Einzelkreditgenehmigung zu stellen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € wird aufgrund der vorgelegten Unterlagen genehmigt. |
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| Die Genehmigung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 20.000.000 € wird gem. § 95 Abs. 4 i. V. m. § 105 GemO genehmigt. |
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| In Erwartung der konsequenten Umsetzung der vorgenannten Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport wird gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung sowie die Ansätze des Haushaltsplans 2024/2025 von der eigentlich erforderlichen Beanstandung in diesem Bereich abgesehen. |
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| Gegen den Stellenplan, der Teil des Haushaltsplans ist (§ 96 Abs. 4 Nr. 4 GemO), werden rechtliche Bedenken erhoben. Hier wurde für einige Stellen die Genehmigung nicht ausgesprochen und um Vorlage weiterer Unterlagen gebeten. Die restlichen Festsetzungen des Stellenplans wurden ohne dem Einwurf von rechtlichen Bedenken zugestimmt. |
| 3. | Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 GemO ab Freitag, den 19.04.2024 bis einschließlich Montag, den 29.04.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, Zimmer 300 (Neubau 2. OG), zur Einsicht öffentlich aus. |
| 4. | Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. |
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| Dies gilt nicht, wenn |
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| 1.) | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
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| 2.) | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
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| Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kandel
für die Jahre 2024 und 2025
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden: | Haushaltsjahr 2024 | Haushaltsjahr 2025
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| 1.im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.228.000 Euro | 12.572.100 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.175.700 Euro | 15.423.700 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | -2.947.700 Euro | -2.851.600 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -2.088.000 Euro | -1.997.200 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 905.000 Euro | 806.600 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.036.000 Euro | 6.271.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | -11.131.000 Euro | -5.464.400 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| Finanzierungstätigkeit auf | 3.420.850 Euro | 7.462.000 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| Haushaltsjahr 2024 | Haushaltsjahr 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 3.520.000 Euro | 5.465.000 Euro |
| zusammen auf | 3.520.000 Euro | 5.465.000 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.000.000 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 12.000.000 Euro.
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
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| Haushaltsjahr 2024 | Haushaltsjahr 2025 |
| Waldschwimmbad auf | 680.000 Euro | 180.000 Euro |
| Wasserversorgung auf | 1.000.000 Euro | 2.700.000 Euro |
| Abwasserbeseitigung auf | 2.200.000 Euro | 4.900.000 Euro |
| zusammen auf | 3.880.000 Euro | 7.780.000 Euro |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung |
| Waldschwimmbad auf | 500.000 Euro | 500.000 Euro |
| Wasserversorgung auf | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
| Abwasserbeseitigung auf | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
| zusammen auf | 2.500.000 Euro | 2.500.000 Euro |
| 3. | Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt. |
§ 6 Umlagen
| 1. | Verbandsgemeindeumlage |
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| Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde in allen Ortsgemeinden und der Stadt Kandel eine Verbandsgemeindeumlage. |
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| Der Umlagesatz wird auf 29 v. H. festgesetzt. |
| 2. | Sonderumlage |
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| Nach § 32 Abs. 2 LFAG erhebt die Verbandsgemeinde zur Deckung der Personal-, Sach- und Investitionsaufwendungen (§ 75 SchulG) der Grundschulen in Freckenfeld, Kandel und Minfeld die Sonderumlage „Grundschulen“. |
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| Der Umlagesatz wird auf 8,5 v. H. festgesetzt. |
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| Zur Sonderumlage herangezogen werden mit Ausnahme der Ortsgemeinde Steinweiler die übrigen Kommunen im Bereich der Verbandsgemeinde Kandel. |
§ 7 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 24.650.023 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 20.868.173 Euro und zum 31.12.2024 17.920.473 Euro.
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Behandlung der anfallenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO regelt die Hauptsatzung in der jeweiligen Fassung.
Im Übrigen sind innerhalb eines Teilergebnishaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 16 GemHVO); dies gilt auch für die Ansätze der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des jeweiligen Teilfinanzhaushalts (§ 16 Abs. 3 GemHVO). Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des selben Teilfinanzhaushaltes einseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 4 GemHVO). Mehrerträge / -einzahlungen aus Spenden oder Zuweisungen berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen.
§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
§ 10 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
§ 12 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.