über die Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitgelände“, Gemarkung Erlenbach,
sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Kandel in seiner Sitzung vom 16.05.2024 beschlossen hat, die 19. Änderung / Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitgelände“, Gemarkung Erlenbach, in die Wege zu leiten.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 06.03.2025 wurde weiterhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf der Planunterlagen der 19. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitgelände“, Gemarkung Erlenbach, beschlossen.
Das Plangebiet (Flurstück Nr. 1, Größe: 848 m²) liegt unweit des nordwestlichen Ortsrandes zwischen dem Friedhofsgelände und der bestehenden Bebauung der Hauptstraße.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen
in der Zeit vom 22.04.2025 bis 26.05.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.
Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur 19. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitgelände“, Gemarkung Erlenbach, einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbands-gemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.
Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
- Begründung
- Zeichnerischer Teil
- Umweltbericht
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.
Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.