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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 17/2025
Winden
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Ortsgemeinde Winden: Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes IM KIRSCHGARTEN“

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 2 i.V.m. § 1. Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Winden hat in seiner 46. öffentlichen Sitzung am 08.10.2024 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplans Im Kirschgarten“ aufzustellen. In der Sitzung am 03.04.2025 wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplans Im Kirschgarten“ beschlossen.

Das ca. 3,8 ha große Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Kirschgarten“ zzgl. des aktuellen Geländes der KITA Storchennest (Im Glockenzehnten 8, Flurstück Nr. 363/3) und wird wie im Folgenden dargestellt umgrenzt.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass für diese Planung gem. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen wird. Die Öffentlichkeit kann sich beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Gem. § 13 Abs. 2 S. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen

in der Zeit vom 28.04.2025 bis 30.05.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur „2. Änderung des Bebauungsplans Im Kirschgarten“ einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.

Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

- Textliche Festsetzungen und Begründung

- Zeichnerischer Teil (ursprünglicher Bebauungsplan)

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Winden, den 17.04.2025
Stefan Moschko
Ortsbürgermeister