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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 19/2023
Verbandsgemeinde
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Stellenausschreibung - Reinigungskraft (m/w/d) Bienwaldhalle Kandel

Die Stadt Kandel sucht zur Unterstützung des Teams

eine Reinigungskraft (m/w/d)

für die Bienwaldhalle Kandel.

Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden. Es handelt sich um eine unbefristete Arbeitsstelle.

Arbeitsbeginn: ca. 04.00 Uhr; Grundsätzlich sind als Arbeitstage Montag bis Freitag vorgesehen. Bei Bedarf ist ein Einsatz auch zu anderen Zeiten möglich.

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 16,25 Stunden.

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2. Ebenso werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie

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erfahren in der Objektreinigung und eigenverantwortliches Arbeiten gewohnt

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zuverlässig, engagiert, flexibel und belastbar

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teamfähig und freundlich im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen

sind.

Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 22.05.2023 mit den üblichen Unterlagen an die

Verbandsgemeindeverwaltung Kandel

- Personalamt -

Gartenstraße 8

76870 Kandel

oder gerne per E-Mail an personalamt@vg-kandel.de

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Herr Dries, Tel.: 0151/12148819, zur Verfügung.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.

Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.