Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | 4. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Haynaer Straße" | |
| - Weitere Vorgehensweise | |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zu erweitern:Die Änderungen des Bebauungsplanes sollen die Anpassung der Festsetzungen zum bestehenden privaten Grünstreifen im Bereich der nördlichen und östlichenBaugrundstücke sowie das Thema der Einfriedung enthalten. |
| 2. | Die gesamte Finanzierung des Änderungsverfahrens wird vollständig durch dieanliegenden Grundstückseigentümer gesichert. |
| 3. | Der Gemeinderat entscheidet, ob die durch den wegfallenden Grünstreifen fehlende Ausgleichsfläche von der Ortsgemeinde über das Ökokonto zur Verfügung gestellt wird. |
| 2. | Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgelände" | |
| - | Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen |
| - | Freigabe des Planentwurfs zur förmlichen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. |
| 2. | Der Planentwurf des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitgelände“ wird, nach Einarbeitung der Ergebnisse der unter Punkt 1) erfolgten Beschlussfassung, zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitgelände“ zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
| 3. | Annahme von Spenden | |
| 1.000,00 Euro für die Förderung der Erziehung (Kindergarten Erlenbach, Spielhaus) | |
| Eine Beeinflussung auf Entscheidungen der Ortsgemeinde Erlenbach ist nicht zu erkennen, deshalb wird die Spende vom Gemeinderat Erlenbach angenommen. | |