Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Bestellung des neuen stellv. WF der FF Erlenbach |
| Der Vorsitzende überreicht dem stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehr Erlenbach die Ernennungsurkunde und vereidigt diesen |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Informationen zum Ausbau der Windenergie im Bereich der VG Kandel |
| Der Schriftführer informiert kurz über den aktuellen Stand der Windparks in und um die Verbandsgemeinde Kandel. |
| 4. | Änderung der Kosten- und Gebührensatzung der Feuerwehr |
| Der Verbandsgemeinderat stimmt der Satzung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung. |
| 5. | Umbau/Sanierung/Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Kandel |
| - Einbau einer Schlauchwaschanlage |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt den Einbau einer Schlauchwaschanlage, wie in der Beschlussvorlage beschrieben. |
| 6. | Änderung der Satzung über die Betreuungsangebote an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kandel und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Satzung über die Betreuungsangebote an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Kandel und die Erhebung von Eltern- und Verpflegungskostenbeiträgen. |
| 7. | Feststellung der Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2022 der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Waldschwimmbad |
| Der Beigeordnete stellt die Jahresabschlüsse kurz vor. Der Verbandsgemeinderat fasst folgende Beschlüsse: |
| 1. | Die Jahresabschlüsse 2022 (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge und Lageberichte) der Verbandsgemeindewerke Kandel für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Waldschwimmbad werden festgestellt. |
| 2. | Der Jahresverlust in Höhe von 70.817,70 Euro im Betriebszweig Wasserversorgung wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben wird nach § 16 (3) und §17 (3) der EigAnVO und nach § 6 (3) der Betriebssatzung zugestimmt. |
| 3. | Der Jahresverlust in Höhe von 4.394,15 Euro im Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen und Mehrausgaben wird nach § 16 (3) und §17 (3) der EigAnVO und nach § 6 (3) der Betriebssatzung zugestimmt. |
| 4. | Der im Betriebszweig Waldschwimmbad entstandene Jahresverlust in Höhe von 73.825,92 Euro wird mit den zweckgebundenen Rücklagen verrechnet. Der Verlust aus den ausgabewirksamen Aufwendungen in Höhe von 359.501,77 Euro wird durch die Verbandsgemeinde übernommen. |
| 8. | Neukalkulation der einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung | |
| Änderung/Anpassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und der Entgeltfestsetzungssatzung der Verbandsgemeindewerke | |
| 1. | Den neu kalkulierten einmaligen Beiträgen für Wasser in Höhe von netto 6,85 Euro/m², für Schmutzwasser in Höhe von 8,88 Euro/m² und für Niederschlagswasser in Höhe von 22,48 Euro/m² und der damit verbundenen Anpassung der Entgeltfestsetzungssatzung wird zu- gestimmt. Die Neufassung der Entgeltfestsetzungssatzung ist als Anlage beigefügt. |
| 2. | Der Ergänzung im § 2 Absatz 2 der Entgeltsatzung Abwasser wird zugestimmt. Die Neufassung der Entgeltsatzung für Abwasser ist als Anlage beigefügt. |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung der Wirtschaftspläne 2026/2027 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Waldschwimmbad | |
| Die vorliegenden Wirtschaftspläne 2026/2027 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Waldschwimmbad werden angenommen. | |
| 10. | Ausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten für die Jahre 2026 und 2027 | |
| - | Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Gewässerunterhaltungsarbeiten für die Jahre 2026 und 2027, nach erfolgter Haushaltsgenehmigung, über die zentrale Vergabestelle auszuschreiben. |
| - | Der für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, gemäß Empfehlung der Vergabestelle, zu vergeben. |
| 11. | Änderung der Zweckvereinbarung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung | |
| Der Verbandsgemeinderat beschließt die geänderte Zweckvereinbarung. | |
| 12. | Ausschreibung eines Energiemanagementsystems für die Verbandsgemeinde Kandel | |
| Ein Energiemanagementsystems wird eingeführt. Gem. § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung wird die Vergabeeinleitung beschlossen. | |
| 13. | Finanzsoftware | |
| Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Auftrag an OSK in Höhe von 35.000,- € zu, sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt. | |
| 14. | Annahme von Spenden | |
| 500,00 Euro für die Förderung der Jugend und Altenhilfe | |
| 4.000,00 Euro für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe | |
| 1.000,00 Euro für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung | |
| Eine Beeinflussung auf Entscheidungen der Verbandsgemeinde Kandel ist nicht zu erkennen, deshalb werden die Spenden vom VerbandsgemeinderatKandel angenommen. | |