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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 2/2026
Kandel
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Bebauungsplan „Sportplatz Minderslachen, 1. Änderung“

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Kandel in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 beschlossen hat, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Sportplatz Minderslachen, 1. Änderung“ zu erstellen.

Der Landesbetrieb Mobilität plant den Umbau des höhengleichen Knotenpunktbereiches der L 542 / Industriestraße (Gewerbegebiet Horstgelände) in Kandel-Minderslachen zu einem Kreisverkehrsplatz. Weiterhin soll über die Neue Kreisverkehrsanlage das südöstlich gelegene Sportgelände verkehrlich angebunden werden. Neben der Neuordnung der Geh- und Radwegverbindungen sind auch die Bushaltestellen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer sowie der fußläufige Anschluss an das Sportgelände sind dabei ebenfalls Bestandteil der Planung

Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplans „Sportplatz Minderslachen, 1.Änderung“ befindet sich im Stadtteil Minderslachen der Stadt Kandel und umfasst im Wesentlichen die Einmündung der Landesstraße 542 und Industriestraße.

In der Sitzung vom 17.12.2025 hat der Stadtrat den Planentwurf zum Bebauungsplan beschlossen und diesen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Der Bebauungsplan wird trotz der Geringfügigkeit der Planänderungen aufgrund der Erweiterung des Plangebietes im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt

in der Zeit vom 12.01.2026 bis 15.02.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zum Änderungsentwurf „Sportplatz Minderslachen, 1.Änderung“ einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

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Textliche Festsetzungen,

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Begründung inklusive Umweltbericht und

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Zeichnerischer Teil

Arten umweltbezogener Informationen:

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Schutzgut Boden und Fläche

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Schutzgut Wasser

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Schutzgut Klima und Lufthygiene

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Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

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Schutzgut Landschaftsbild und Erholungsfunktion

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Schutzgut Mensch, Bevölkerung und Gesundheit

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Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

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Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen und damit verbundene Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter im Plangebiet

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Vermeidung von Emissionen / sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

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Nutzung erneuerbarer Energien

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Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden

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Beschreibung der umweltrelevanten und erheblichen Wechselwirkungen innerhalb und im Umfeld des Plangebiets

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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

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Technische Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen und Überwachung

Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten. Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden - nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Kandel, den 18.12.2025
Michael Gaudier, Stadtbürgermeister