am Dienstag, den 04.06.2024, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses in der Landauer Straße 32, in 76870 Kandel
Nach § 14 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes bestellt der Bürgermeister den Wehrführer und den Stellvertreter einer Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 10 Jahren und ernennt diese zum Ehrenbeamten auf Zeit nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit.
Nach § 14 Abs. 2 des LBKG findet jede Wahl in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 GemO unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kandel und der Jugendfeuerwehr Kandel, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Hiermit ergeht Einladung zu dieser Wahl an alle o.a. Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Kandel.
Tagesordnung