Über den Umfang der Plakatierung anlässlich der bevorstehenden Wahlen am 09. Juni 2024 kann man geteilter Meinung sein; dies gilt gleichermaßen auch für den Inhalt und die Aussagekraft so mancher Wahlplakate.
Dennoch gilt:
Wahlplakate stehen im Eigentum der Parteien und Wählervereinigungen oder der jeweiligen Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die sie aufgehängt oder aufgestellt haben. Plakate zu beschmieren oder zu beschädigen, ist eine Sachbeschädigung und insoweit eine Straftat, die auf der Grundlage des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Dabei ist es egal, ob die Plakate entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aufgestellt sind, an privaten Hauswänden hängen oder in Vorgärten stehen.
Leider ist Vandalismus an Wahlplakaten auch in unserer Verbandsgemeinde festzustellen.
In der Ortgemeinde Steinweiler wurden sogar private Vorgärten betreten und Plakate beschädigt.
Eine solche Dreistigkeit ist kein Kavaliersdelikt und muss auf das Schärfste verurteilt werden.
Die Verwaltung wird Vandalismus entschieden zur Anzeige bringen.
Mögliche Zeugen werden gebeten, sich direkt an das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung zu wenden, Ansprechpartner: Herr Gerhardt, Tel.: 07275/960 105, E-Mail: jan.gerhardt@vg-kandel.de oder sich unmittelbar mit der Polizeiinspektion Wörth in Verbindung zu setzen, Tel.: 07271/92 210.