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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 22/2023
Kandel
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Informationen über die Sitzung des Stadtrats Kandel am 11. Mai 2023

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Information über die Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes

Der Rechnungshof hat aufgrund § 111 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 110 Abs. 5 GemO die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt geprüft. Der Vorsitzende und der Schriftführer stellen den Ablauf sowie die Prüfungsmitteilungen kurz vor. Nach einer Stellungnahme des Vorsitzenden und den Wortmeldungen aller Fraktionen, wird der Prüfbericht vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Prüfungsmitteilungen bearbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss als Zwischenbericht vorlegen. Außerdem soll der Prüfbericht im Ratsinformationssystem veröffentlichen werden. Dies soll zusätzlich zur öffentlichen Auslegung erfolgen.

2.

Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten

Auf Vorschlag des Stadtbürgermeisters soll nun der Geschäftsbereich III von Frau Wegmann um das Aufgabengebiet „Kindertagesstätten (inkl. Personalverantwortung)“ erweitert werden. Der Stadtrat stimmt der Erweiterung des Geschäftsbereiches III und der Übertragung auf die Beigeordnete wie oben beschrieben zu.

3.

Kommunaler Klimapakt

Die Stadt Kandel beschließt, über die Verbandsgemeinde dem kommunalen Klimapakt jetzt beizutreten und von den vielen Vorteilen zu profitieren. Die damit einhergehenden Verpflichtungen werden in den kommenden Jahren ohnehin zentraler Bestandteil der Kommunalpolitik sein, da die Bundesregierung im Klimaschutzgesetzt das Ziel klar definiert hat und bereits 2030 das erste Teilziel fällig wird.

4.

Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten im Innerortsbereich"

- Beratung und Beschlussfassung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

- Freigabe zur förmlichen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Nach der Abwägung werden noch folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der vom Planungsbüro „stadtconcept“ erstellte Entwurf des Bebauungsplanes „Steuerung von Vergnügungsstätten im Innerortsbereich“ wird in der vorliegenden Form angenommen und zur öffentlichen Auslegung freigegeben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf des Bebauungsplanes „Steuerung von Vergnügungsstätten im Innerortsbereich“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan IM STADTKERN 2

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3.2 und § 4.2 BauGB

- Satzungsbeschluss

Nach der Abwägung werden noch folgende Beschlüsse gefasst:

1) Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch sowie § 24 Gemeindeordnung wird der Bebauungsplan „Im Stadtkern 2“ als Satzung beschlossen.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

6.

Änderung/Neufassung Straßenreinigungssatzung

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Es soll erst eine Beratung im Fachausschuss erfolgen.

7.

Ausbau Rheinstraße: Höhe des Gemeindeanteils zur Erhebung von Einmalbeiträgen

Der Stadtrat beschließt einen Gemeindeanteil in Höhe von 40 % und korrigiert damit seine Beschlussfassung aus dem Jahr 2016.

8.

Annahme von Spenden

Eine Beeinflussung auf Entscheidungen der Stadt Kandel ist nicht zu erkennen, deshalb werden die genannten Spenden vom Stadtrat Kandel angenommen.

9.

Anträge der Fraktionen

9.1

Umbesetzung der Ausschüsse

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima- und Umweltschutz wird Stefan Klein ersetzt durch Birgit Eberle. Im Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport wird Frank Mohrmann durch Josef Vollmer ersetzt. Stellvertreter wird Volker Merkel.

9.2

Änderung der Hauptsatzung; Antrag der SPD Fraktion

- Änderung der Wertgrenzen

Mit dem ersten Antrag soll die Wertgrenze in § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung von 10.000,- € auf 5.000,- € reduziert werden. Die CDU Fraktion stellt einen weitergehenden Antrag, wonach die Wertgrenze bei 10.000,- € verbleibt, der Stadtbürgermeister jedoch über die Aufträge in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu informieren hat.

- Änderung der Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters

Mit dem zweiten Antrag soll die 10%ige Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters gestrichen werden. Da der Stadtbürgermeister zu diesem Antrag wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist, übernimmt der 1. Beigeordnete den Vorsitz. Nach einer kurzen Aussprache und Diskussion wird der zweite Halbsatz in § 10 der Hauptsatzung gestrichen und damit die 10%ige Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters gestrichen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Änderungen in der Hauptsatzung öffentlich bekannt zu machen

9.3

Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt von Kandel

Der Fraktionsvorsitzende erläutert den Antrag auf Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens in der Innenstadt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Prüfung beauftragt und mögliche Fördermittel zu ermitteln.