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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 23/2024
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Wahlaufruf zur Kommunal- und Europawahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

Sie alle sind am kommenden Sonntag, dem 09. Juni 2024, dazu aufgerufen, wählen zu gehen und mit zu entscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren Ihre und unsere Interessen in den kommunalen Ratsgremien, aber auch im Europäischen Parlament vertreten wird.

U. a. gilt es, über die künftige Zusammensetzung des Stadtrates, der Gemeinderäte und des Verbandsgemeinderates zu bestimmen und damit die Weichen dafür zu stellen, wie wir uns innerhalb unserer Kommunen fortentwickeln wollen und welche Schwerpunkte für eine zukunftsfähige Gestaltung unseres Wohn-, Lebens- und Arbeitsumfeldes gesetzt werden. Ebenso ist auch der Kreistag und der Bezirkstag neu zu wählen.

Und gleichzeitig können Sie mit Ihrer Stimme unmittelbar Einfluss darauf nehmen, wem in der Nachfolge von Dr. Fritz Brechtel in den kommenden acht Jahres als hauptamtlichem Landrat unseres Landkreises Germersheim Verantwortung übertragen wird bzw. wer in den nächsten fünf Jahren als ehrenamtlicher Bürgermeister an der Spitze der Stadt Kandel bzw. der Ortsgemeinden steht.

Sie haben die Wahl!

Erstmals sind bei uns in Deutschland auch schon alle diejenigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dazu aufgerufen, sich an der Europawahl zu beteiligen.

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Stimmabgabe mindestens 18 Jahre alt sind.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Freie Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Nur diejenigen, die zur Wahl gehen, können das Wahlergebnis mitbestimmen. Sofern Sie nicht die Möglichkeit der Briefwahl nutzen, können Sie Ihre Stimme am kommenden Sonntag persönlich an den Urnen in den jeweiligen Wahllokalen abgeben.

Ihr
Volker Poß
Bürgermeister

Bitte beachten Sie:

Die Wahllokale sind am kommenden Sonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet!

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, dem 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, sowie in dringenden Fällen, beispielsweise bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, auch noch am Samstag, 08. Juni 2024, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, bzw. am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.