Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinweiler in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2025 beschlossen hat, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung " Solarpark Steinweiler II " zu erstellen. Mit dem Bebauungsplan soll die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Außenbereich planungsrechtlich gesichert werden.
Das Plangebiet befindet sich etwa 1 km südlich der Ortslage Steinweiler sowie rund 600 m nordöstlich der Ortslage Winden. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 16 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 9,95 ha und ist in vier Teilflächen (TF 1 bis TF 4) gegliedert. Die Flächen werden derzeit überwiegend als Ackerland genutzt.
In der Sitzung am 06.05.2026 hat der Gemeinderat den Planentwurf zum Bebauungsplan beschlossen und diesen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB freigegeben.
Der Bebauungsplan wird im sog. Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Die Behörden und die Öffentlichkeit werden hierbei aufgefordert, Äußerungen zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu tätigen.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.1 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen
in der Zeit vom 15.06.2026 bis 17.07.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per eMail Auskünfte zu erhalten.
Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Steinweiler II" einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.
Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die eMail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Begründung |
| - | Zeichnerischer Teil |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.
Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.