Die Verbandsversammlung hat aufgrund § 10 Ziff. 8 der Verbandsordnung i.V.m. §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz und § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:
| im Erfolgsplan | |
| Erträge | 744.000 EUR |
| Aufwendungen | 744.000 EUR |
| im Vermögensplan | |
| Einnahmen - Finanzierungsmittel | 850.000 EUR |
| Ausgaben - Finanzbedarf | 850.000 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
Die Entgeltsätze werden gemäß Entgeltsatzung vom 12.12.2006 wie folgt festgesetzt:
| 1. | einmaliger Beitrag je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche zuzüglich Zuschläge für Vollgeschosse | 12,29 EUR |
| 2. | wiederkehrender Beitrag monatlich | |
| bei einer Größe des Wasserzählers bis Q3=4, Q3=10 | 6,00 EUR | |
| bei einer Größe des Wasserzählers bis Q3=16, Q3=25 | 24,00 EUR | |
| bei einer Größe des Wasserzählers bis Q3=40, Q3=63 | 100,00 EUR | |
| bei einer Größe des Wasserzählers über Q3=100 | 200,00 EUR | |
| 3. | Gebühren nach dem Wasserverbrauch je cbm für Tarifabnehmer | 2,66 EUR |
| Gebühren für Wasserabgabe an Gebietsfremde, je cbm | 2,20 EUR | |
| Gebühren für Bauwasser, je Gebäude bzw. je Nutzungs-/ Wohneinheit | 120,19 EUR | |
| 4. | Wasserabgabe über Hydrantenstandrohr-Zähler | |
| Hydrantenstandrohrmiete: | ||
| Grundpreis-Pauschale | 30,00 EUR | |
| Benutzungsgebühr pro Tag | 0,50 EUR | |
| Verbrauchsgebühr je cbm gemessener Verbrauch | 2,66 EUR | |
Gemäß § 7 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz werden für laufende Entgelte unter Berücksichtigung des Vorjahresverbrauchs vier Vorausleistungen fällig.
Die vorgenannten Entgelte sind Nettobeträge, denen die Umsatzsteuer gemäß § 7 Abs. 8 KAG zugeschlagen wird.
Die Haushaltssatzung für 2026 tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis
| 1. | Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 beschlossen. |
| 2. | Die Satzung wird am 26.06.2026 im Amtsblatt der Stadt Wörth und im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kandel öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen liegt vom 29.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 bei der Stadtverwaltung Wörth, Mozartstr. 2, 76744 Wörth am Rhein, Zimmer 115 öffentlich aus. Sie kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Im Stadtkern 1, 76870 Kandel, Zimmer 108, eingesehen werden. |
| 3. | Die Kreisverwaltung Germersheim hat mit Schreiben vom 09.06.2026 mitgeteilt, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden. |
| 4. | Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder | |
| b) vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Wasserzweckverband Bienwald, Sitz: Stadtverwaltung, Mozartstr. 2, 76744 Wörth am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |