Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Einleitungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst hat.
Mit der Planung soll eine Fläche für ein Interkommunales Gewerbegebiet in der Nähe der Autobahn-Anschlussstelle „Kandel-Nord“, Gemarkung Erlenbach, gesichert werden.
Nach Aufnahme der Fläche in den Einheitlichen Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar, hat der Verbandsgemeinderat den Einleitungsbeschluss in seiner Sitzung am 26.03.2026 nochmals bestätigt und dabei den Geltungsbereich an die aktuellen Planungen angepasst.
Der nachfolgend dargestellte Geltungsbereich ist gemäß dem derzeitigen Planungsstand als Suchraum zu verstehen. Das interkommunale Gewerbegebiet soll dabei im Bereich zwischen der Landesstraße L554 Richtung Steinweiler und der Bundesautobahn A65 realisiert werden. Die Flächen südlich der Landesstraße werden als mögliche Ausgleichsflächen vorgehalten. Eine genauere räumliche Eingrenzung der ca. 10 ha großen Gewerbegebietsfläche (Bruttofläche) erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Der Beschluss über die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.