Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1. | Anfrage zur Nutzung des Bürgerhauses |
Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerhaus für die Nutzung eines Yoga-Kurses über einen Zeitraum von 5 Wochen zur Verfügung zu stellen (einmal pro Woche; Dauer: 1,5 Std.). Für die Nutzung wird ein Entgelt von 25 € pro Woche verlangt
2. | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich West" - Beratung und Beschlussfassung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Freigabe zur förmlichen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 1. | Der Rat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. |
|
| Abweichende Beschlussfassung/Formulierung: |
|
| 1) Zur Stellungnahme „Träger/Beteiligte, Nr. 8“, S. 21, Untere Naturschutzbehörde; |
|
| Betr. Erweiterung Geltungsbereich: |
|
| „Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird nicht gefolgt; derGeltungsbereich wird nicht erweitert.“ |
|
| 2) Zur Stellungnahme „Öffentlichkeit, Nr. 1“, S. 22, Bürger 1; |
|
| Betr. Hinzunahme von Flächen am westl. Ortsrand: |
|
| „Der Anregung einer Hinzunahme der in der Stellungnahme benannten Flächen wird nicht gefolgt; der Geltungsbereich wird nicht erweitert.“ |
| 2. | Der vom Planungsbüro PLANkultur erstellte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich West“ wird gem. den Ergebnissen der unter Punkt 1 durchgeführten Abwägung angepasst und zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der hinteren Baugrenze im Bereich des Flurstückstücks Nr. 43/2; die Planzeichnung wird entsprechend angepasst. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich West“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
3. | 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich Süd-West" - Abwägung der eingegangenen Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt zu den einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. |
| 2. | Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch sowie § 24 Gemeindeordnung wird die2. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich Süd-West“ als Satzung beschlossen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. |
4. | 3. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich Süd-Ost" - Abwägung der eingegangenen Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt zu den einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. |
| 2. | Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch sowie § 24 Gemeindeordnung wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. |