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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 28/2023
Erlenbach
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Informationen über die Sitzung des Gemeinderat Erlenbach am 13. Juni 2023

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Anfrage zur Nutzung des Bürgerhauses

Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerhaus für die Nutzung eines Yoga-Kurses über einen Zeitraum von 5 Wochen zur Verfügung zu stellen (einmal pro Woche; Dauer: 1,5 Std.). Für die Nutzung wird ein Entgelt von 25 € pro Woche verlangt

2.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich West"

- Beratung und Beschlussfassung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

- Freigabe zur förmlichen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

1.

Der Rat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich.

Abweichende Beschlussfassung/Formulierung:

1) Zur Stellungnahme „Träger/Beteiligte, Nr. 8“, S. 21, Untere Naturschutzbehörde;

Betr. Erweiterung Geltungsbereich:

„Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde wird nicht gefolgt; derGeltungsbereich wird nicht erweitert.“

2) Zur Stellungnahme „Öffentlichkeit, Nr. 1“, S. 22, Bürger 1;

Betr. Hinzunahme von Flächen am westl. Ortsrand:

„Der Anregung einer Hinzunahme der in der Stellungnahme benannten Flächen wird nicht gefolgt; der Geltungsbereich wird nicht erweitert.“

2.

Der vom Planungsbüro PLANkultur erstellte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich West“ wird gem. den Ergebnissen der unter Punkt 1 durchgeführten Abwägung angepasst und zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung der hinteren Baugrenze im Bereich des Flurstückstücks Nr. 43/2; die Planzeichnung wird entsprechend angepasst.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich West“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3.

2. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich Süd-West"

- Abwägung der eingegangenen Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB- Satzungsbeschluss

1.

Der Gemeinderat beschließt zu den einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich.

2.

Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch sowie § 24 Gemeindeordnung wird die2. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich Süd-West“ als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

4.

3. Änderung des Bebauungsplanes "Altortbereich Süd-Ost"

- Abwägung der eingegangenen Anregungen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

- Satzungsbeschluss

1.

Der Gemeinderat beschließt zu den einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich.

2.

Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Baugesetzbuch sowie § 24 Gemeindeordnung wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Altortbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.