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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 28/2026
Freckenfeld
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Vorderer Dorfwiesenweg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Vorderer Dorfwiesenweg“

Bekanntmachung des Planentwurfsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit nach • 3 Abs. 2 i.V.m. • 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach • 4 Abs. 2 i.V.m. • 1 Abs. 8 BauGB.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Freckenfeld hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. • 3 Abs. 2 i.V.m • 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach • 4 Abs. 2 i.V.m. • 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Vorderer Dorfwiesenweg“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 5210 und 5211 sowie teilumfänglich die Flurstücke 830/2 und 4647 der Ortsgemeinde Freckenfeld. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4.474 m². Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden durch das Flurstück 5209.
  • Im Osten und Süden durch einen Landwirtschaftsweg (Flurstück 5212).
  • Im Westen durch die Flurstücke 4639 und 4201.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Katasterauszug zu entnehmen.

 

 

Gemäß den Bestimmungen des • 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen in der Zeit vom 13.07.2026 bis 14.08.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. • 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Vorderer Dorfwiesenweg“ einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.

Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch zu übermitteln, können aber auch schriftlich, durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

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Textliche Festsetzungen

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Begründung und Umweltbericht

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Zeichnerischer Teil

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Vorhaben- und Erschließungsplan

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Vorliegende Fachgutachten

Zusätzlich sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der vorliegenden Umweltbezogenen Informationen (gem. • 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des • 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie • 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Freckenfeld, den 06.07.2026
Marc Ulm, Ortsbürgermeister