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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 28/2026
Kandel
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Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten

Stadt Kandel - Bebauungsplan „Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten“, 2. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 2 i.V.m. § 1. Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kandel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2025 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten“, 2. Änderung aufzustellen. In der Sitzung am 28.05.2026 wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten“ – 2. Änderung beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt am südöstlichen Rand der Stadt Kandel. Im Norden grenzt das Gelände der Bienwaldhalle an, im Osten das Schulgelände der Realschule bzw. IGS Kandel und südlich schließt sich die Fläche des Bienwaldstadions an. Von der Bebauungsplanänderung betroffen ist ein Teilbereich des Flurstücks 9420/9 und das Flurstück 9420/8 in Kandel. Der Bereich wird derzeit als Sportplatz genutzt und umfasst zudem einen kleinen Pumptrack sowie eine asphaltierte MTB-Strecke. Die Fläche des Plangebiets beträgt rund 0,1 ha und ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

 

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Stadt weist darauf hin, dass für diese Planung gem. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen wird - die

Umweltbelange wurden jedoch umfassend ermittelt, in die Planung und die Festsetzungen,

soweit erforderlich, aufgenommen, in der Begründung erläutert sowie in der Abwägung

untereinander und gegeneinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Öffentlichkeit kann sich beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gem. § 13 Abs. 2 S. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen in der Zeit vom

13.07.2026 bis 17.08.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zum Änderungsentwurf „Sportgelände Mittelkandeler Krautgärten“ – 2. Änderung einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

- Textliche Festsetzungen

- Begründung

- Planzeichnung

- Fachbeitrag Naturschutz (inkl. Darstellung des Bestands und der Planung)

Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten. Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden - nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Kandel, den 06.07.2026
Michael Gaudier, Stadtbürgermeister