Titel Logo
Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 29/2025
Minfeld
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhof Minfeld

Widerrechtliches Ablegen von Grabschmuck bei Urnenwahlgräbern unter Bäumen sowie bei den Rasenwahlgrabstätten für Urnen- und Erdbestattungen

In der Sitzung vom 30.06.2025 hat der Gemeinderat den Ortsbürgermeister beauftragt, für die Abräumung der widerrechtlich abgelegten Gegenstände im Grabfeld mit besonderen Gestaltungsvorschriften zu sorgen.

In der Friedhofssatzung Minfeld unter § 22 „Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften“, wurde festgelegt, dass an den Bäumen für Urnen sowie bei den Rasenwahlgrabstätten für Urnen- und Erdbestattungen das Anbringen von Grabschmuck, Blumenvasen, Kerzen, Erinnerungsstücken etc. untersagt ist und widerrechtlich angebrachte Gegenstände durch den Friedhofsträger entfernt werden.

Wir bitten Sie, die widerrechtlich angebrachten Gegenstände bis zum 31.08.2025 zu beseitigen.

Danachwerden wir den noch vorhandenen Grabschmuck durch das Friedhofspersonal entsorgen.

Wir bitten Sie, in Zukunft keinen Grabschmuck mehr anzubringen.