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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 3/2024
Freckenfeld
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Anleinpflicht für Hunde

Jeder Hundebesitzer geht mit seinem Hund gerne spazieren, um ihm den notwendigen Auslauf zu bieten.

Dabei möchte man den Hund gerne frei laufen lassen, muss sich jedoch an die Leinenpflicht halten. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich viele Hundehalter nicht an diese Anleinpflicht halten. Wir appellieren an alle Hundebesitzer, unbedingt diese Vorschriften einzuhalten.

Für die Gemeinde Freckenfeld wird diese Leinenpflicht in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kandel geregelt, wie nachstehend zusammengefasst.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der Homepage unter

https://www.vg-kandel.de/vg_kandel/Verwaltung veröffentlicht.