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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde
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Informationen über die Sitzung des Verbandsgemeinderat Kandel am 14. Dezember 2023

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Neukalkulation der laufenden Entgelte für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke; Änderung/Anpassung der Entgeltsfestsetzungssatzung

Einer Anpassung der laufenden Entgelte für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke wird zugestimmt. Über die Neufassung der Entgeltfestsetzungssatzung, wird Beschluss gefasst.

2.

Wirtschaftsplanung 2024/2025; Beratung und Beschlussfassung der Wirtschaftspläne mit Stellenplan und Investitionsprogramm für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Waldschwimmbad

Die Wirtschaftspläne 2024/2025 für die Betriebszweige Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und Waldschwimmbad werden angenommen.

3.

Haushaltsplanung 2024/2025; Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Stellenplan

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Doppelhaushalt 2024/2025 in der vorliegenden Fassung.

4.

Neubau einer Mensa und weiterer Räumlichkeiten für den Ganztagsschulbetrieb an der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel;

4.1

Information über die aktualisierte Kostenberechnung und dem geplanten zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme

4.2

Beschlussfassung über die Einleitung des Vergabeverfahrens

4.3

Vergabe der Erdbauarbeiten und der Arbeiten zur Kürzung der Erdsonden

4.4

Herstellung eines Elektro-Hausanschlusses mit erhöhter Leistungskapazität

  • Die aktuelle Kostenberechnung i.H.v. 8.375.377,99 € brutto wird zur Kenntnisgenommen und anerkannt. Auf dieser Grundlage wird die Einleitung desVergabeverfahrens beschlossen und die Vergabeermächtigung gem. den Festsetzungen der Hauptsatzung auf die Verwaltung übertragen.

  • Mit den Erdarbeiten wird die Firma TLB, Wörth, beauftragt, entsprechend demNebenangebot in Höhe von 266.289,34€.3. Für die notwendigen Arbeiten zur Kürzung und Umverlegung der Erdsonden erhält die Firma Krämer – Erdwärme GmbH, Philippsburg, den Auftrag entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 31.963,21€.4. Die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen, erhält den Auftrag zur Herstellung eines neuen Elektro-Hausanschlusses mit erhöhter Leistungs-/Anschlusskapazität entsprechend dem vorliegenden Angebot zum Preis von 28.562,00€.

5.

Erarbeitung einer Potentialanalyse für Freiflächen-Photovoltaik in der Verbandsgemeinde Kandel; Präsentation der Ergebnisse, Festlegung von Kriterien hinsichtlich der Ausweisung neuer Flächen

Der Verbandsgemeinderat beschließt die nachfolgend aufgelisteten Kriterien, um die Standorte für künftige Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu bewerten und zu steuern:

  • Keine Siedlungen und Infrastrukturen.

  • Keine Waldflächen (gemäß der Ausweisung durch das BfN).
  • Keine Naturschutzgebiete und Biotope (gemäß der Ausweisung durch das BFN).
  • Keine Flächen mit einer Ackerzahl = > 60.
  • Der Abstand zu Wohngebieten muss mindestens 200 m betragen.
  • Berücksichtigung der drei Eignungskategorien gemäß Vorlage.
  • Mittelgroße Anlagen (um 5 ha) sollten bevorzugt werden.
  • Flächen, die im baurechtlichen privilegiert 200 m-Bereich entlang von Autobahnen und zweigleisigen Einbahnstraßen des übergeordneten Netzes liegen, könnengrundsätzlich für Anlagen genutzt werden, unabhängig von den zuvor genannten Kriterien. Andere Belange, die nicht in der Zuständigkeit der VerbandsgemeindeKandel liegen, bleiben hiervon unberührt.

6.

13. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025, Gemarkung Erlenbach, Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie;

6.1

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

6.2

Freigabe des Planentwurfs zur Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

  • Der Verbandsgemeinderat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich.

  • Die vom Planungsbüro WSW erstellten Unterlagen zur 13. Änderung desFlächennutzungs-planes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie,Gemarkung Erlenbach, werden in der vorliegenden Form angenommen und zurförmlichen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung freigegeben.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf zur 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie, Gemarkung Erlenbach, gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

7.

16. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025, Gemarkung Minfeld, Ausweisung einer Wohnbaufläche, Saarstr. 6; Einleitungsbeschluss, Zustimmung zum Planentwurf und Freigabe zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

  • Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025;Wohnbaufläche „Saarstraße 6“, Gemarkung Minfeld.

  • Die Planung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; Wohnbaufläche„Saarstraße 6“, Gemarkung Minfeld, wird gebilligt und zur frühzeitigen Bürger- undBehördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung und vorgezogene Behördenbeteiligung durchzuführen.

8.

17. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025, Gemarkung Freckenfeld, Erweiterung der Vorrangfläche für Windenergie; Zustimmung zum Planentwurf und Freigabe zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

  • Die vom Planungsbüro WSW erstellten Planungsunterlagen zur 17. Änderung desFlächennutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie -Erweiterung des Windparks Freckenfeld, Gemarkung Freckenfeld, werden in dervorliegenden Form angenommen und zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB und vorgezogenen Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGBfreigegeben.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

9.

18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; Erweiterung Sondergebiet "Photovoltaik", Gemarkungsbereich Winden und Minfeld - Einleitungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

10.

Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; Abschluss regionalplanerischer Verträge

Die regionalplanerischen Verträge werden in der vorliegenden Form angenommen. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Verträge zu zeichnen.

11.

Änderung/Anpassung der Hauptsatzung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.09.2023, Erstattung von Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Ausübung des Ehrenamts oder der ehrenamtlichen Tätigkeit

Der Verbandsgemeinderat die Änderung der Hauptsatzung mit folgender Formulierung in § 8 Abs. 4: „Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe bis zu 20 € je Stunde gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt.“

12.

Umbesetzung des Ausschuss für Bau- und Verkehr sowie des Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kandel - Antrag der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion beantragt die Umbesetzung der Ausschussmitglieder des Ausschusses für Bau und Verkehr, sowie des Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kandel. Ausschuss Bau und Verkehr: Neu: Mitglied: Johannes Meichßner Stellvertreterin: Franz Beck Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Kandel: Neu: Mitglied: Andreas Wegmann Stellvertreterin: Nicole Lichtnecker